Die 4. Kraft im Gesundheitswesen wurde akzeptiert: Die Selbstheilung

Am Beispiel Krebs: Symptombekämpfung mit der Schulmedizin oder den Hintergrund synergetisch aufdecken? Lineares oder synergetischen Denken? Das synergetische Denken nach Bernd Joschko wurde 2010 vom BVerwG bestätigt: Schulmedizinisches Denken ist primitiver, einfacher - befindet sich auf der untersten Ebene der Heilung.

Diese unterschiedliche Sichtweise wurde von Bernd Joschko dem Bundesverwaltunsgericht in Leipzig 2010 vorgetragen und genehmigt! Das OVG Lüneburg hatte vorher in seinem Urteil klar definiert:
"Im Übrigen darf dem Kläger bei dem von ihm vertretenen Ansatz zum wahren Entstehungsgrund von Krankheiten ohnehin keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteil werden. Denn auch ein Heilpraktiker darf das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder stärken (vgl. VGH Mannheim, Beschl. V. 2.10.2008 – 9 S 1782/08 -, NJW 2009, 458 ff.), wie dies aber geschieht, wenn man – wie der Kläger – annimmt, Krankheiten seien nicht schulmedizinisch, sondern synergetisch zu heilen. Einem Bewerber, der im medizinischen Bereich solchen Fehlvorstellungen unterliegt und dementsprechend eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt, darf keine Erlaubnis nach § 1 HPG erteil werden (vgl. OVG Münster, Beschl. V. 20.11.2007 –12 A 3786/05 -, DVBI. 2008, 124 ff.)."

Das BVerwG definiert in der Revision zum Urteil des OVG Lüneburg am 26. August 2010 in Leipzig: "Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss”. Dafür braucht es nur den kleinen HP-Schein (Urteil vom VG Gießen im Dez. 2012). Weiter aus dem Urteil: „Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues im Gesundheitswesen, als die „vierte Kraft“ im Gesundheitswesen neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste Stufe der Heilung – auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer bloßen Symptombekämpfung oder –unterdrückung."

Die Richter haben die Selbstdarstellung der Methode mitgetragen - Zitat aus dem Urteil:

"Nach der Eigendarstellung versteht sich die Synergetik-Therapie als eine Alternative zur üblichen Schulmedizin, welche unfähig zu einer wahren Heilung von Krankheiten sei. Patienten, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden, wird der Rat erteilt, den Arzt zu wechseln, wenn dieser den Aspekt der Selbstheilung nicht nachvollziehen könne ("denn Sie bekommen ja auch nicht beim Metzger kompetente Antworten auf die Frage nach vegetarischer Ernährung"). Die Kläger stellen demgegenüber in Aussicht, mit der Synergetik-Therapie praktisch jede Art von Erkrankungen körperlicher oder seelischer Art bis hin zu Selbstmordgefährdung im Wege der aktiven Selbstheilung behandeln zu können."


Der Berufsstatus wurde bestätigt, ebenso die Autonomie - Zitat aus dem Urteil: "Die Einordnung der Tätigkeit als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG dar." ... "Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss. Das gilt für die Aufnahme einer Behandlung wie für deren Fortsetzung. Nicht nur zu Beginn einer Therapie, sondern auch im Verlauf der Behandlung können sich Komplikationen ergeben, die die Kläger erkennen und auf die sie gegebenenfalls reagieren müssen. Die dafür erforderlichen Grundkenntnisse und die nötige charakterliche Zuverlässigkeit werden durch die Überprüfung vor Erteilung der Heilpraktikererlaubnis sichergestellt."

Zitat aus dem Urteil: "Vor allem aber stellt sich die Methode als der Schulmedizin überlegen dar, die lediglich Symptome bekämpfe, während die Synergetik den Krankheitshintergrund auflöse. In den Eigendarstellungen wird die Methode der Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten als Alternative gegenübergestellt („Heilung versus Selbstheilung“). Auch dies zeigt sich exemplarisch an den Aussagen über die Behandlung von Brustkrebserkrankungen. In den Broschüren wird die Wirksamkeit der schulmedizinischen Behandlung angezweifelt und als lebensgefährlich bezeichnet. Zudem wird die Ansicht vertreten, dass durch die vom Arzt gestellte Diagnose ein Schock ausgelöst werde, der häufig zusätzlich Lungenkrebs erzeuge. Dagegen setzen die Kläger ihre Methode der wahren Heilung, die auf der vermeintlichen Erkenntnis basiert, dass Krebs in der linken Brust in der Regel auf einem Versorgungskonflikt beruhe, in der rechten Brust hingegen auf einem Partnerschaftskonflikt, die jeweils durch die Synergetik-Therapie aufgelöst werden könnten."

Fazit: Der Absolvent eines HP-Schein psych kann mit der Synergetik Methode und der darin enthaltenen Berufsauffassung körperliche und seelische Krankheiten direkt behandeln - er wirkt wie ein "alternativer ganzheitlicher Arzt".

Komplettes Urteil als pdf

 

Was hat Dr. Hamer damit zu tun?

Das BVerwG hat mit seinem Urteil 2010 die Sichtweise von Dr. Hamer über die Entstehung von Brust- und Lugenkrebs mitgetragen, fordert aber einen HP-Schein - damit man ihn jederzeit wieder wegnehmen kann? Möglich ... Dr. Hamer hat probiert seine Approbation 2017 wieder zu bekommen - das VG Frankfurt lehnte jedoch ab - pdf. Er würde ja nur seine Sichtweise als Arzt zum Ausdruck bringen. 5 Monate später verstarb Dr. Hamer.