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Neuronale Freiheit ist ein Zustand vollkommener Individualität
und Einzigartigkeit, der durch eine Persönlichkeitsentwicklung hin
zu Selbstverantwortung und neuronaler Selbstheilung erzeugt wird. Die
Basis ist die im Herbst 2004 erstmalig der Öffentlichkeit präsentierte
Psychobionik, der Wissenschaft von Selbstheilungsprozessen. Die Psychobionk
wurzelt in der Evolutionsbionik, die Bernd Joschko in seiner Physikingenieurarbeit
1975 anwendete und ab dem Jahre 1982 auf neuronale psychische Prozesse
übertrug.
Innenweltreisen mit der Synergetik Therapie wurden so als sehr persönliche
Selbsterfahrung für tausende Sinnsucher ab 1988 möglich und
führten zu bahnbrechenden Erkenntnissen, die wiederum zu einem neuen
Verständnis von Krankheit und Gesundheit führten. Ab 1996 war
die Ausbildung zum Synergetik Therapeuten bzw. zur Synergetik Therapeutin
oder als Synergetik Coach als ordentliche Berufsausbildung vom zuständigen
Regierungspräsidium genehmigt und vom Bundesfiananzministerium von
der Mehrwertsteuer befreit. Einige hundert Absolventen machten sich in
diesem Beruf selbständig und boten erstmalig professionell unspezifische
Selbstheilung an. Als 1999 die erste Spontanheilung bei Brustkrebs mit
nur wenigen Innenweltreisen passierte, war die Neugierde groß die
darin enthaltenen Gesetzmäßigkeiten präzise zu erfassen
und eine neue optimierte Form der Vorgehensweise zu standardisieren.
Bernd
Joschko traf sich daher Anfang Februar 2001 im Synergetik Institut mit
seinen 12 Ausbilderinnen zur Synergetik Therapie und gemeinsam definierten
sie im Manifestationsseminar am 4. Februar den neuen Heilberuf des Synergetik
Profilers, der 9 1/2 Jahre später vom Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig zum neuen medizinischen Heilberuf mutierte. Der Synergetik Profiler
denkt selbstähnlich dem kriminologischen Profiler, der aus Tatmerkmalen
das Profil des Täter mit 5 bis 8 Faktoren beschreibt.
Analog deckt der Synergetik Profiler zu jedem Thema, also auch zu Krankheitsbildern,
eine neuronale Informationsstruktur auf, die sich aus starken Erlebnis-
und Symbolbildern zusammensetzt, die dann mit dem sehr pragmatischen Basishandwerkszeug
bearbeitet wird, bis sie in die Auflösung kippt. Als Erfolgskriterium
gilt allerdings erst die Auflösung des Symptoms - auch bei körperlichen
Erkrankungen. Dieser sehr pragmatische Teil der Heilung wird mit der Technik
des Innenweltsurfens erfasst und als selbständige Leistung des Anwenders
angesehen. Die Technik des Innenweltsurfens wurde vom Deutschen Patentamt
im Herbst 2007 als geistiges Eigentum akzeptiert und als Markenschutz
genehmigt.
Der Synergetik Profiler hat mit seinem ganzheitlichen Denkansatz eine
innovative Arbeitsebene der Heilung bei nahezu allen Krankheiten gefunden
und geriet mit dieser Haltung in Kollision mit dem bestehenden Gesundheitssystem,
das sich schwerpunktmäßig mit der Bekämpfung von Symtomen
mehr oder weniger erfolgreich beschäftigt. Das Berufsselbstverständnis
ist vom deutschen Grundgesetz geschützt, doch kann dieses Grundrecht
durch übergeordnete Überlegungen eingeschränkt werden.
Allgemein gilt in der Medizin der simple Zusammenhang: Wenn das Symptom
weg ist, ist die Krankheit weg. Doch diese “Heilung” ist nur
eine untere Stufe der Möglichkeiten Krankheiten aufzulösen.
Aus diesem Grunde sah das von Bernd Joschko angerufene Oberverwaltungsgericht
in Lüneburg ein bundesweites Interesse der Klärung, sodaß
das BVerwG nunmehr im August 2010 ein Machtwort sprach und dem höherwertigen
Ansatz der Heilung durch der Hintergrundauflösung von Krankheiten
einen eigenen Heilberufstatus zuschrieb - allerdings mit der Auflage der
Aneignung von Grundkenntnissen der Medizin.
In der Psychobionik wird der Mensch als komplexes Wesen erkannt, das in
einen Zustand des Ungleichgewichtes gefallen ist, warum auch immer. Das
aufgetauchte Symtom ist daher wie ein Bote, der nicht bestraft gehört,
sondern als Hinweisgeber genutzt werden sollte. Daher ist eine Hintergrundaufarbeitung
nötig, die auch alle abgespeicherten Erlebnisse des bisherigen Lebens
als individueller Menschen beinhaltet und die Einbindung in das Familienenergiefeld
der Vergangenheit berücksichtigen muß. Stichwort: Epigenetik.
Ein tieferes Verständnis von komplexen Systemen ist nur über
die Kenntnis der neuen Strukturwissenschaften Synergetik, Chaostherorie,
Fraktale und Bionik möglich. Die Übertragung und dementsprechend
die Überprüfung dieser Denkansätze auf neuronale innere
individuelle Prozesse, die zu mehr Gesundheit führen, entsprechen
genau dem Arbeitsgebiet der Psychobionik.
Aus
etwa 8.000 Tonträgern mit Innenweltreisen, sowie aus den Erfahrungen
von 640 Teilnehmern der Basic-Ausbildungskurse konnte fortlaufend in den
letzten 20 Jahre eine Gesetzmäßigkeit herausgefiltert und optimiert
werden, die als neue Wissenschaft der Selbstheilung – Psychobionik
- naturwissenschaftliche, also reproduzierbare, Ergebnisse hervorbringen
kann. Der Mensch als Produkt der Evolution hat nun mit dem Psychobioniker
einen Zustand erreicht, wo er die Wirkungsweise der Evolution erforschen
und somit auf sich selbst anwenden kann. Zugleich wurde ein pädagogisches
Lernverhalten optimiert, dieses Wissen selbsterfahrungsmäßig
zu vermitteln. Diese Bewusstseinserweiterung vermittelt der Psychobioniker
in Einzelseminaren pragmatisch weiter, unterschiedlos zwischen kranken
und gesunden Menschen.
Ein alter Menschheitstraum geht damit in Erfüllung, die Auflösung
von Krankheiten durch den Krankheitsträger selbst. Allerdings nicht
mit den altparadigmatischen Methoden der Bekämpfung der Symptome
durch Suggestionen, Affirmationen oder positives Denken, sondern über
bewusste innere Prozesse, die den aktiven Einsatz des Klienten selbst
erfordern. Sogar der Synergetik Therapeut oder Synergetik Profiler wird
überflüssig, denn der kranke Mensch lernt die Gesetze der Selbstheilung
auch selbst an sich selbst anzuwenden: Die sog. Self-Sessions. Der Psychobioniker,
erweitert sein Wissen und Erkenntnisstand fortlaufend durch seine Forschungsarbeit
am lebendigen Menschen als Gemeinschaftswerk mit dem Klieneten zusammen
und gibt dieses Know How wiederum an andere Menschen weiter . Das Grundprinzip
der Rückkoppelung der Selbstorganisationstechnik wirkt auch hier:
Der Forschungsberuf zur Erforschung der individuellen neuronalen Welt
zum Nutzen anderer Individuen der Gesellschaft erzeugt Grundlagenforschung
zum Nutzen aller. Das System wird höherwertig. Der Psychobioniker
ist daher selbst Lernender und gleichzeitig Lehrmeister, Begleiter, Ratgeber
und Mentor des Klienten. Der Klient wird zum Lehrer für den Psychobioniker
und umgedreht. Die Evolution erkennt sich selbst und transformiert sich
dadurch immer auf höhere Qualitätsebenen.
Die Dienstleistung des in einem Forschungsberuf tätigen Psychobionikers
ist somit weit von den klassischen Heilberufen entfernt, die mit jeweils
speziellen Therapieverfahren einen weitestgehend gesunden und stabilen
Zustand beim Hilfesuchenden erreichen wollen und auf eine unterschiedliche
Mitarbeit des kranken Menschen angewiesen sind. Der Unterschied zwischen
der untersten Stufe der Heilung durch Bekämpfung der Symptome durch
die Therapiemethoden der Schulmedizin und der selbstverantwortlichen Selbstheilung
durch den Klienten als Lernvorgang und der Aufrechterhaltung des Zustandes
der neuronalen Freiheit ist so groß, dass man hier nicht mehr von
Heilung im üblichen Sinne sprechen kann. Dieser potentiell optimale
Zustand kann auch nicht von jedem Menschen praktisch erreicht werden,
vergleichbar der Hochschulreife, die jedoch jedem Menschen prinzipiell
offen stehen sollte.
Das Recht auf neuronale Freiheit beansprucht mehrere Grundrechte und ist
daher dem Recht auf Selbstheilung übergeordnet. Das BVerwG sieht
keinen Unterschied zwischen den Begriffen und Tätigkeiten zur Selbstheilung
und Heilung. Laut einem Urteil des OLG Frankfurt vom Juli 2007 ist das
Synergetik Institut Marktführer in der Erforschung von Selbstheilungsprozessen
auch bei unheilbaren Krankheiten. Diese Verknüpfung und unscharfe
Trennung versetzt uns auch in das Image der Grundlagenforschung zur Heilung
von unheilbaren Krankheiten als einzigste Zielsetzung, doch dies wollten
wir nie. Ziel ist und war immer die Freiheit des Einzelnen zum selbstbestimmten
Leben in ganzheitlicher Gesundheit und Wohlbefinden.
Selbstverständlich gilt dies auch im besonderen Maße für
kranke Menschen. Gerade hier ist die Einschränkung der Freiheit durch
Krankheitssymptome besonders groß und das Bedürfnis der Nutzung
von Methoden zur neuronalen Freiheit besonders hoch. Gerade bei unheilbaren
Krankheiten wie Krebs setzt die Schulmedizin teilweise auf heftige Methoden
der Bekämpfung durch Chemo und Bestrahlung mit massiven Nebenwirkungen,
die im Einzelfall auch direkt zum Tode führen. Die Legitimierung
des Einsatzes dieser Methoden wird immer nur statistisch geführt
und beinhaltet im Einzelfall auch die Möglichkeit der Zerstörung
des individuellen Lebens das Hilfe sucht. Ein ursächlicher Zusammenhang
zwischen dem Einsatz der Bekämpfungsmitteln und dem schlechten Ergebnis
wird von Kritikern gesehen und kann nicht wegargumentiert werden. Stirbt
der einzelne Patient am Krebs oder am Einsatz des Krebsbekämpfungsmittel?
Die
gesamte Schulmedizin ist bei Krebs und weiteren unheilbaren Krankheitsbildern
ausgerichtet, diese mit Mitteln der Bekämpfung zu “heilen”.
Dies ist prinzipiell bei der Sichtweise des Menschen als komplexes System
nicht sinnvoll, denn da wird sofort immer der Mensch als solcher mitbekämpft.
Der Satz “Ich habe Krebs” verwandelt sich in den Satz: “Ich
bin Krebs”. Das individuelle “System Mensch” ist nicht
mehr lebensfähig und fährt somit seine Freiheit gegen Null und
stirbt. Dies macht deutlich, das gerade der krebskranke Mensch dringend
neuronale Freiheit braucht und sich somit dringend mit neuronalen Lernprozessen
des Überlebens befassen sollte. Die Arbeit als Psychobionikers darf
kranken Menschen nicht vorenthalten werden, denn auch sie haben Grundrechte,
die sie im Dienstleistungsvertrag mit dem Psychobioniker schriftlich fixieren
sollten. Der Psychobioniker ist kein Heilberuf, auch wenn er als Nebeneffekt
zur neuronalen Freiheit eine unvermeidbare Heilung anbietet. Sollten kranke
Menschen schwerpunktmäßig keine eigenen Erkenntnisse bei der
synergetischen Selbstheilung in den Mittelpunkt stellen, sind sie ja mit
den beiden neuen Berufen Synergetik Therapeut und Synergetik Profiler
bestens bedient. Jeder kranke Mensch sollte aber bitte beachten, das er
sich einen Synergetik Therapeuten oder Synergetik Profiler mit HPP-Schein
sucht, denn nur dieser darf als neuer medizinischer Heilberuf direkt mit
Krankheitsbilder arbeiten ( - und möglicherweise bald auch per Krankenkasse
abrechnen?)
Eine 71 jährige Synergetik Therapeutin ohne HPP-Schein hatte in ihrer
langjährigen Praxis für Synergetik Therapie eine hautkrebserkrankte
Klientin. Allein aus diesem Grund wurde die genommene und selbst bezahlte
Innenweltreise als Versuch der Heilung gewertet, obwohl die Klientin nur
ihre Angst vorm Sterben anschauen wollte und die Therapeutin vom Landgerichtspräsident
Dr. Immerschmitt in Frankfurt verurteilt. Obwohl es keine Beschwerden
gab, hatte die Staatsanwaltschaft mit Hausdurchsuchung als „verdachtsunabhängige
Internetrecherche“ getarnt ermittelt. Von 33 genau untersuchten
Fällen wurde die beliebte Therapeutin in 22 Fällen freigesprochen,
allerdings in 11 Fällen verurteilt, nur alleine deshalb, weil es
Kranke waren, denen beispielsweise ein Arzt nicht durch Kortisonsalbe
helfen konnte Hautprobleme zu lösen oder die keinen freien staatlichen
Psychotherapeuten fanden. Im anstehenden Revisionsverfahren muß
nun endlich der Bundesgerichtshof genau definieren, wo die Grenze zwischen
krank und gesund bei Innenweltreisen verläuft. Hat der kranke Mensch
ein Recht auf Selbsterfahrung? Oder darf dies nur gesunden Menschen angeboten
werden? Prinzipiell wird das Recht auf Nutzung von Selbstheilung dem Klienten
nicht abgesprochen, praktisch aber dadurch erschwert, weil kranke Menschen
durch Selbsterfahrung gesund werden können, produzieren sie für
den Therapeuten eine kriminelle Situation. Der richterlich bestellte Gutachter,
langjähriger Mediziner und Psychiater, stelle im Frankfurter Landgerichtsprozess
über einen Verhandlungszeitraum von 7 Tagen in diesem Mammutprozess
klar fest: Von der Synergetik Therapie geht keine Gefahr aus. Doch auch
er verglich die Innenweltreisen mit dem medizinischen „Katathymen
Bilderleben“ nach Leuner, dort ist die Anwendung der Methode bei
einigen psychischen Krankheiten falsch und somit bleibt eine abstarkte
Gefährdung übrig und das Heilpraktikergesetz verbietet dann
diese Leistung als Heilmethode bzw. als Fachfehler. Also kurz gesagt:
Wenn bei Selbsterfahrung Selbstheilung von Krankheiten passiert, ist der
Staatsanwalt zur Stelle. Daher sollten die kranken Menschen am besten
aussen vor bleiben oder sich einen Synergetik Therapeuten bzw. Profiler
mit HPP-Schein suchen oder selbst „Selbstheilung“ lernen.
Der Synergetik Coach arbeitet auch mit Innenweltreisen, allerdings versichert
er sich vorher, ob der Klient krank ist und daher Heilung oder Hilfe sucht
und schickt ihn sicherheitshalber zu einem Synergetik Profiler mit HPP-Schein.
Obwohl
die Arbeit mit inneren Bildern schon mehrere tausende Jahre von Menschen
genutzt wird, hatte sich die Medizin mit der recht unfähigen Methode
des Bilderleben nach dem Mediziner Hans-Carl Leuner 1981 ein Exklusivrecht
an der Arbeit mit inneren Bildern unter den Nagel gerissen. Prof. Klaus
Grawe attestiert jedoch in seinem Buch “Psychotherapie im Wandel
- Von der Konfession zur Profession” : “Vorläufig muß
die Wirksamkeit des Katathymen Bilderlebens als nicht bestätigt angesehen
werden”.
Der Gesundheitsamtsarzt Dr. Hepp hatte mir ein akutes Berufsverbot als
Synergetik Profiler Anfang 2004 für Goslar erteilt, mit der Begründung,
so ein Zitat aus dem Urteil des BVerwG: “Die Synergetik-Methode
sei als ein der Psychotherapie ähnliches Verfahren einzustufen, das
fließende Übergänge zur hypnotischen Induktion enthalte.
Es ähnele dem psychotherapeutischen Verfahren des katathymen Bilderlebens.
Ohne fachkundige Begleitung könne es dabei zu Komplikationen bis
hin zum Auftreten psychotischer Schübe kommen.” Weiter heißt
es im Urteil: “Von der Methode gingen unmittelbare Gefahren aus.
Nach den vorliegenden fachwissenschaftlichen Stellungnahmen sei davon
auszugehen, dass jedenfalls bei bestimmten psychischen Erkrankungen Kontraindikationen
bestünden. Dabei gehe es nicht um eine bloß theoretische oder
geringfügige Gefahr; denn die Kläger wendeten sich gerade auch
an Personen mit psychischen Problemen. Dass es nach ihren Angaben trotz
jahrelanger Anwendung der Methode bislang nicht zu Schäden gekommen
sei, schließe eine unmittelbare Gefahr nicht aus.”
Ich war nicht damit einverstanden, daß Behörden und Gerichte
ohne Sachverstand, die beiden so unterschiedlichen Methoden gleichsetzen,
ohne dies über ein Gutachten abzuklären. Äpfel mit Birnen
zu vergleichen und aus dieser Unlogik ein Verbot anzuleiten, entspricht
nicht meinem Gerechtigkeitssinn.
Das höchste Gericht versetzt sich in die Position der Laiendarstellung
und spekuliert eine Gefahr, die so nicht vorhanden ist: “Es erscheint
indes schon aus der Laiensphäre plausibel, dass das bei der Synergetik-Therapie
beabsichtigte „Aufräumen in der Innenwelt“ durch die
Konfrontation mit unverarbeiteten Erlebnissen und Konflikten angesichts
der hervorgerufenen emotionalen Reaktionen („weinen, schreien, spüren,
draufhauen“) für Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen
abträglich oder gefährlich sein kann.”
Ein Fachgutachten hätte diese Fehlinterpretation aufgedeckt und die
neuronale Wirkungsweise des naturwissenschaftlichen Prinzips der Synergetik
bewiesen. Die Aussage des Sachverständigen Prof. Dr. Schiepek lag
vor. Er hatte meine Anfrage nach einem Gutachten mit der Begründung
abgelehnt “dass mir die Umsetzung der Synergetik in Ihre Form der
Therapie und Selbsterfahrung höchst zweifelhaft vorkommt. Natürlich
könnte ich mir ein konkretes Urteil nur durch Anschauung vor Ort
erlauben”. Schiepek hat in seinem Fachbuch “Synergetik in
der Psychologie - Selbstorganisation verstehen und gestalten” die
Interaktion zwischen Therapeut und Patient untersucht und ich die Interaktion
innerhalb der Energiebilder im Gehirn des Klienten als Wirkungsparameter
erforscht. Dieser wesentliche Unterschied wird bis heute von keiner Fachstelle
erkannt und konnte so auch nicht vom Gericht bewertet werden.
Ein weiterer Fachmann ist Dietmar Hansch, Facharzt für Innere Medizin
am Universitätsklinikum Aachen, Klinik für Psychosomatik und
Psychotherapeutische Medizin, tätig in Klinik (internistisch und
psychotherapeutisch), Forschung und Lehre. Er ist der Begründer der
Psychosynergetik und beschreibt die fraktale Evolution des Psychischen
als die Grundlagen einer Allgemeinen Psychotherapie: “Die immer
breitere Anwendung moderner Selbstorganisationstheorien wie der Synergetik
in den Neurowissenschaften und der Psychomotorik-Forschung bereitet einen
Paradigmenwechsel von einer instruktionistischen zu einer emergentistischen
Psychologie vor….Nach einer Reinterpretation bestehender Psychotherapieformen
und ihrer Integration auf dieser Grundlage wird eine Allgemeine evolutionistische
Psychotherapie im Grundriß erkennbar.”
Genau dieser synergetische Ansatz ist in meiner Synergetik Methode verwirklicht
und erlaubt somit einer Psychotherapie auch die Auflösung von körperlichen
Krankheiten. Dies hat das höchste Gericht wohl zur Kenntnis genommen:
“Die Kläger stellen demgegenüber in Aussicht, mit der
Synergetik- Therapie praktisch jede Art von Erkrankungen körperlicher
oder seelischer Art bis hin zu Selbstmordgefährdung im Wege der aktiven
Selbstheilung behandeln zu können....Vor allem aber stellt sich die
Methode als der Schulmedizin überlegen dar, die lediglich Symptome
bekämpfe, während die Synergetik den Krankheitshintergrund auflöse”
Diese universale Wirkung hatte schon unserem Gutachter Prof. Rost bestätigt:
“..strebt das System im Sinne des Prinzips der Selbstorganisation
eine neue Ordnung an, die als eine Ordnung auf einer höheren Ebene
bezeichnet werden kann. Da die Neuorganisation nicht nur die geistigen,
sondern auch die körperlichen Strukturen betrifft, kann mit der Neuorganisation
auch eine Heilung körperlicher und psychischer Krankheiten eintreten.
Da diese Heilung nicht mit zielgerichteten Mitteln erfolgt, sondern durch
die Selbstorganisation hervorgerufen wird, spricht man auch von Selbstheilung.”
Die Richter des BVerwG erkennen möglicherweise das neue Wirkprinzip,
sehen aber von aussen betrachtet keinen großen Unterschied zur altparadigmatischen
Psychotherapie: “Der Patient wird in Therapie-Sitzungen behandelt,
die durchaus einer psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung
ähneln”.
Einen ähnlichen Vergleich hatte zuvor schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
im Juli 2005 gezogen: “Der Klient soll daher sein Vertrauen in diese
auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, ihm in den Therapiesitzungen
beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und
darauf beruhenden Selbstheilung setzen, die sich von einer psychiatrischen,
psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen
Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet.
Das Erscheinungsbild des Behandlers bei der Synergetik-Therapie unterscheidet
sich daher nicht allzu weit von medizinischer Behandlung. Man könnte
das Tätigwerden der Antragstellerin unwissenschaftlich auch als eine
Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren bezeichnen”.
Den bayerischen Richtern waren zu diesem Zeitpunkt allerdings auch nicht
die Erkenntnisse der Psychobionik bekannt, sie hatten ohne mündliche
Verhandlung geurteilt und nur auf das Erscheinungsbild abgestellt. Der
Ansatz der Psychobionik ist wesentlich weitergehend, wie noch aufgezeigt
wird. Jedoch kann man zusammenfassend folgern, daß die Wirkungsweise
der Synergetik Methode als alternative Psychotherapie unwidersprochen
dahingehend wahrgenommen worden ist, das sie auch körperliche Heilungsprozesse
beinhaltet. Daher ist wohl auch das Berufsselbstverständnis von den
höchsten Richtern in Leibzig akzeptiert worden: “Die Synergetik-Methode,
gleich ob als Therapie oder als sog. Profiling, soll Krankheiten heilen
oder lindern. Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich
Neues im Gesundheitswesen, als die „vierte Kraft“ im Gesundheitswesen
neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste
Stufe der Heilung - auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin
mit einer bloßen Symptombekämpfung oder -unterdrückung.”
Auch die Wirkung zur alternativen Krebsheilung wird unwidersprochen und
wohlwollend durch die Richter zur Kenntnis genommen: “In den Eigendarstellungen
wird die Methode der Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten
als Alternative gegenübergestellt („Heilung versus Selbstheilung“).
Auch dies zeigt sich exemplarisch an den Aussagen über die Behandlung
von Brustkrebserkrankungen. In den Broschüren wird die Wirksamkeit
der schulmedizinischen Behandlung angezweifelt und als lebensgefährlich
bezeichnet. Zudem wird die Ansicht vertreten, dass durch die vom Arzt
gestellte Diagnose ein Schock ausgelöst werde, der häufig zusätzlich
Lungenkrebs erzeuge.”
Zusammenfassend kann ich als Zwischenbilanz einen paradoxen Zustand vorfinden.
Auf der einen Seite erkennt das höchste deutsche Verwaltungsgericht
meine Methode im Beruf des Synergetik Profilers als neuer medizinischer
Heilberuf an, der fast alle Krankheiten erreicht und der Schulmedizin
methodisch überlegen ist, bestätigt damit aber das von Dr. Hepp
ausgesprochende Berufsverbot für mich als Begründer meiner eigenen
Methode. Die Verwaltungsrichter bestätigen die Eigenständigkeit
des neuen Heilberufs mit dem Grundgesetz: “Die Einordnung der Tätigkeit
als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde stellt keinen unverhältnismäßigen
Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG dar.”
Die
Richter erlauben trotzdem die selbständige von Ärzten unabhängige
Ausübung der Heilkunde, fordern allerdings medizinische Grundkenntnisse:
“Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen,
selbst einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt
werden kann oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten
sind und ein Arzt eingeschaltet werden muss. Das gilt für die Aufnahme
einer Behandlung wie für deren Fortsetzung. Nicht nur zu Beginn einer
Therapie, sondern auch im Verlauf der Behandlung können sich Komplikationen
ergeben, die die Kläger erkennen und auf die sie gegebenenfalls reagieren
müssen. Die dafür erforderlichen Grundkenntnisse und die nötige
charakterliche Zuverlässigkeit werden durch die Überprüfung
vor Erteilung der Heilpraktikererlaubnis sichergestellt”.
Damit habe ich meinen im Februar 2001 erschaffenen Beruf “Synergetik
Profiler” als Heilberuf für alle Krankheiten etabliert, darf
ihn aber selbst nicht mehr ausüben und diese im Berufsbild enthaltene
Fähigkeit und Qualität der Heilung auf hohem Niveau den suchenden
kranken Menschen anbieten. Faktisch ist damit die Methode zur Selbstheilung
zu einer medizinischen Heilmethode mutiert. Genau dies war nicht meine
Absicht, denn ich wollte, das jeder interessierte Bürger sich selbst
heilt, weil er bereit ist, Selbstverantwortung für sich und seine
Krankheit zu übernehmen. Der mündige Bürger bekam jedoch
von der Justiz keine Chance. Dies hätte wahrscheinlich auch das etablierte
System beunruhigt, denn es hätte mit der Synergetik Methode für
Kranke eine vollkommen „ungefährliche“ Therapiemethode
für (fast) alle Krankheiten ausserhalb der staatlichen Aufsicht gegeben.
Das BVerwG gibt klar zu erkennen, das es prinzipiell keine Heilung ausserhalb
des HP-Gesetzes erlaubt, denn alles, was sich der Schulmedizin als überlegen
betrachtet wird als Gefahr definiert: “Der die mittelbare Gefahr
begründende Anspruch, der schulmedizinischen Behandlung überlegen
zu sein und sie ersetzen zu können, wird dadurch nicht aufgegeben”,
denn wir hatten ein Mitteilungsblatt entworfen, indem jeder Nutzer darauf
hingewiesen wurde, das wir kein Arzt oder Heilpraktiker sind und dadurch
eine Selbstverantwortung für den Klienten für seine medizinische
Versorgung eingefordert. Der Synergetik Profiler sollte mit seiner neuen
Sichtweise eine Bereicherung für das Gesundheitswesen sein. Jetzt
ist er als medizinischer Heilberuf unter das Weltbild des “Menschen
als Maschine” der Schulmedizin gequetscht worden: Er darf aber als
„Hefe im System“ sein!
Es wäre ein leichtes für das BVerwG gewesen, die Ungefährlichkeit
der Selbstheilung zu beweisen, da es in jahrelanger Ausübung von
tausenden von Sitzungen von einigen Hundert Synergetik Therapeuten und
Therapeutinnen zu keinerlei Beschwerden gekommen ist. “Dass es nach
ihren Angaben trotz jahrelanger Anwendung der Methode bislang nicht zu
Schäden gekommen sei, schließe eine unmittelbare Gefahr nicht
aus. Die Behauptung sei objektiv nicht nachprüfbar und im Übrigen
auch deshalb zweifelhaft, weil die Therapeuten mangels medizinischer Kenntnisse
nicht in der Lage seien, die Folgen ihrer Tätigkeit zu erkennen.”
- genau dies hätte ein Gutachten klären können.
Die vom Gericht definierte mittelbare Gefahr ist nicht zu überwinden:
“Die Behandlung sei ferner mittelbar gefährlich, weil sie diejenigen,
die daran glaubten, von einem möglicherweise notwendigen Arztbesuch
abhalten könne”. Der selbstverantwortliche kranke Bürger,
der sich selbst seinen Heilungsweg sucht und auch ausserhalb des Gesundheitssystem
selbstzahlend Hilfe findet, ist wahrscheinlich erst in der nächsten
Generation möglich.
Bis dahin stellt die Anwendung der hochwirksamen Synergetik Methode von
Bernd Joschko für Jeden ohne HP-Schein meiner Meinung nach eine Gefahr
für das Gesundheitssystem dar, denn sie zeigt die Richtung, in der
geforscht werden müßte, um ganzheitliche Heilung zu erreichen.
Die Markführerschaft in der Erforschung von Selbstheilungsprozessen
auch bei unheilbaren Krankheiten wurde uns ja schon wie gesagt vom OLG
in Frankfurt im Juli 2007 zugebilligt. Wenn jetzt Selbstheilung als Methode
der Heilung angesehen wird, sind wir dann auch Marktführer in der
Grundlagenforschung von Krankheiten ganz allgemein? Vieles scheint darauf
hinzudeuten. Haben die Richter des BVerwG deshalb das Berufsselbstveständnis
so ausführlich und pointiert im Urteil zitiert, weil sie ein Umdenken
fördern wollen? Zitat aus dem Urteil des BVerwG: “Patienten,
die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden, wird der Rat
erteilt, den Arzt zu wechseln, wenn dieser den Aspekt der Selbstheilung
nicht nachvollziehen könne („denn Sie bekommen ja auch nicht
beim Metzger kompetente Antworten auf die Frage nach vegetarischer Ernährung“).”
Die Tendenz zu vegetarischer Ernährung, die Ablehnung der Chemie
nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch in der Psychotherapie als
“beruhigende Medikamente” und die Verbreitung der Verweigerung
der Chemotherapie sind Anzeichen zu mehr natürlicher Heilung. Steht
am Ende der Weg der Selbstheilung? Sicher erst in den nächsten Generationen,
die neue Augen bekommt, zu sehen, das Symptombekämpfung als Krieg
gegen die Natur und sich selbst einer primitiven Bewusstseinsstufe angehörte.
Doch was machen wir bis dahin?
Da bisher
nur etwa 5% der Absolventen zur Synergetik Ausbildung Ärzte, Heilpraktiker
und Psychotherapeuten waren und der Anteil der Synergetik Profiler, die
bereit sind, den HPP-Schein zu machen gering ist, wird sich der Heilberuf
erst langsam verbreiten. Daher habe ich aus Gewissensgründen beschlossen,
das Wissen zur Selbstheilung frei zu geben und jedem anzubieten - speziell
kranke Menschen brauchen es dringend, teilweise sind sie als Krebskranke
sogar in einer lebensbedrohlichen Situation.
Da Heilpraktiker, Ärzte und Psychotherapeuten eine grundsätzliche
Heil- und Therapiefreiheit haben, ist eine Qualitätssicherung über
eine Abschlussprüfung als Synergetik Profiler wirklich massgebend,
denn nur diese dürfen sich Synergetik Profiler nennen, denn der eigene
Berufsstatus ist gegeben. Mir war es sehr wichtig, über eine Abschlussprüfung
eine gute Heilungsqualität für den Verbraucher zu sichern, denn
die einzige Gefahr sehe ich nur in der Abweichung der Methode der Selbstheilung
von den entdeckten Gesetzen der Selbstheilung und deren korrekte Anwendung.
Wenn also ein Heilpraktiker Innenweltarbeit für kranke Menschen anbietet,
darf er dies (juristisch) selbstverständlich, aber nur die (Berufs-)Bezeichnung
Synergetik Profiler garantiert die Absolvierung einer Abschlussprüfung
und somit eine hohe Qualität.
Die genaue Erforschung der Gesetze der Selbstheilung mittels Innenweltarbeit
bei kranken und schwer kranken Menschen hat mir in den letzten 6 Jahren
zusätzlich ein klares “Know how” beschert, zu wissen,
welche inneren Bilder zur dauerhaften Heilung relevant sind und wie dieser
optimale Zustand schnell und effektiv zu erreichen ist. Die systematische
Weiterentwicklung der Wissenschaft von der Selbstheilung - der Psychobionik
- führte folgerichtig, wie schon oben dargelegt, zum Forschungsberuf
des Psychobionikers als Lehrer und Mentor und hat keinen Heilanspruch
mehr, sondern trainiert Menschen und somit auch kranke Menschen in der
Kunst sich selbst zu heilen. Dieser Vorgang ist ein Lernvorgang der Persönlichkeitsentwicklung
hin zur neuronalen Freiheit. Dieser Zustand beinhaltet immer auch optimale
Gesundheit.
Das höchste
Gericht liegt falsch in der Annahme “Die Kläger können
nicht mit Erfolg geltend machen, die Patienten heilten sich bei ihrer
Reise in die Innenwelt selbst. Die Betonung der Selbstheilung, mit der
die Kläger den Patienten die Verantwortung für Erfolg oder Misserfolg
der Therapie zuweisen, kann nicht verdecken, dass die Methode ohne den
Therapeuten nicht durchgeführt werden kann.” Denn in der Zwischenzeit
ist es mir gelungen die Methode auf Self-Sessions umzustellen, die vollkommen
ohne Therapeut als Begleiter durchgeführt werden kann. Beeindruckende
Dokumente belegen dies. Der Synergetik Profiler bzw. der Synergetik Therapeut
wurde somit abgeschafft und durch den Klienten selbst ersetzt: Jeder soll
sein eigener Therapeut werden!
Die Forschungsarbeit und Lehrtätigkeit eines Psychobionikers ist
keine Umetikettierung, denn in den letzen Jahren ist die Herangehensweise
des Synergetik Profilers, der nach der kankmachenden Informationsstruktur
(analog zu der Rasterfahndung des BKA’s nach dem Verbrecher) in
der Software der Neurowelt des Klienten sucht, ersetzt wurden durch die
Erforschung und Optimierung der Urbilder des Menschen. Jeder Mensch besitzt
als Grundinformation der Psyche die Urbilder: Mama, Papa, Kind, Mann,
Frau und die sich daraus ergebenen selbstähnlichen Strukturen von
Oma, Opa, Uroma, Uropa usw, sowie dem wichtigen Bild der “Heiligen
Familie” und den “männlichen” und “weiblichen”
Qualitäten des Menschseins. Diese Wissen wird erfahrungsorientiert
jedem Menschen unterschiedlichlos als Lehrnstoff vermittelt und mündet
in der Fähigkeit der Durchführung von Self-Sessions zur Selbstheilung.
Dieser Endzustand ist vergleichbar einer Selbstbefreiung aus neuronalen
Abhängigkeiten der eigenen Software und geht einher mit einer Bewusstseinserhöhung,
die nicht für jeden Menschen möglich ist - analog dem Abitur
als Hochschulreife. Damit wird eine alternative Bewusstseinsarbeit angeboten,
die über die Fähigkeit zur Meditation und den damit verbundenen
Zuständen der De-Identifikations hinausgeht. In der modernen Traumaarbeit
ist der Zustand der De-Identifikations mit den inneren Zuständen
die momentane höchstmögliche Stufe der Heilung. Wie leicht zu
erkennen ist, ist die neuronale Auflösung dieser innerer Zustände
als Nebeneffekt immer auch bei der Urbildoptimierung gegeben. Die Arbeit
als Psychobioniker ist demnach auch eine spirituelle Arbeit zu mehr Bewusstsein
und Lebendigkeit in einem gesunden Körper und Geist und der Vermittlung
dieses Weges zur Individualität und Selbstbestimmung. Nur wenige
Menschen sind im Moment dazu fähig - allerdings ist dieses Ziel auch
für kranke Menschen sehr attraktiv.
Das Ausbildungs- und Lernprogramm für kranke und gesunde Menschen
zur neuronalen Freiheit entspringt den Ausbildungserfahrungen der bisher
34 Ausbildungsgruppen mit insgesamt 640 Menschen und besteht aus 10 Schritten.
Es wird als Basiswissen in einem 10 Session umfassenden Lernkonzept mit
Begleitmaterial angeboten. Dieses Wissen wird als Einzelseminar mit schriftlichem
Lernmaterial und Anleitungsbuch vermittelt. Die Anzahl von 10 Lerneinheiten,
also von 10 Sessions, ist der optimalste Fall für gesunde Menschen
mit Selbsterfahrung. Ein Ausstieg aus dieser Ausbildung zur „Selbstheilung“
ist wie bei der Ausbildung zum Innenweltbegleiter jederzeit möglich.
Es befähig nicht, Innenweltarbeit bei anderen Menschen durchzuführen,
sondern nur sich selbst ganzheitlich zu heilen und dazu das Grundwissen
zu erlernen. Das Konzept kann jederzeit mit weiteren Sessions der Innenweltarbeit
partiell vertieft und optimiert werden. Somit ist das Erlernen von echter
Selbstheilungsarbeit für gesunde und kranke Menschen gefahrlos möglich
und kann vom suchenden kranken Verbraucher als Unterscheidung zur medizinischen
Selbstheilung durch einen Synergetk Profiler auch nachvollzogen werden.
Die Arbeit des Psychobionikers stützt sich juristisch daher auch
auf 4 Grundgesetze und diese Grundrechte gelten auch für gesunde
und kranke Menschen gleichermaßen und werden im Diensleistungsvertrag
fixiert und somit eingefordert:
Art. 2, Abs. 1 GG, die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Art. 5, Abs. 3 GG, Freiheit der Forschung -
Art. 5, Abs. 3 GG, Freiheit der Lehre,
Art. 5, Abs. 1 GG, Freiheit der Meinungsäußerung und der Berichterstattung
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