Psychobionik - Ausbildung und Training für “neuronale Freiheit” für Menschen mit und ohne Krankheiten
Neuronale Freiheit ist ein Zustand vollkommener Individualität und Einzigartigkeit,
der durch eine Persönlichkeitsentwicklung hin zu Selbstverantwortung und
neuronaler Selbstheilung erzeugt wird. Die Basis ist die im Herbst 2004 erstmalig
der Öffentlichkeit präsentierte Psychobionik, der Wissenschaft von
Selbstheilungsprozessen. Die Psychobionk wurzelt in der Evolutionsbionik, die
Bernd Joschko in seiner Physikingenieurarbeit 1975 anwendete und ab dem Jahre
1982 auf neuronale psychische Prozesse übertrug.
Innenweltreisen mit der Synergetik Therapie wurden so als sehr persönliche
Selbsterfahrung für tausende Sinnsucher ab 1988 möglich und führten
zu bahnbrechenden Erkenntnissen, die wiederum zu einem neuen Verständnis
von Krankheit und Gesundheit führten. Ab 1996 war die Ausbildung zum Synergetik
Therapeuten bzw. zur Synergetik Therapeutin oder als Synergetik Coach als ordentliche
Berufsausbildung vom zuständigen Regierungspräsidium genehmigt und
vom Bundesfiananzministerium von der Mehrwertsteuer befreit. Einige hundert
Absolventen machten sich in diesem Beruf selbständig und boten erstmalig
professionell unspezifische Selbstheilung an. Als 1999 die erste Spontanheilung
bei Brustkrebs mit nur wenigen Innenweltreisen passierte, war die Neugierde
groß die darin enthaltenen Gesetzmäßigkeiten präzise zu
erfassen und eine neue optimierte Form der Vorgehensweise zu standardisieren.
Bernd
Joschko traf sich daher Anfang Februar 2001 im Synergetik Institut mit seinen
12 Ausbilderinnen zur Synergetik Therapie und gemeinsam definierten sie im Manifestationsseminar
am 4. Februar den neuen Heilberuf des Synergetik Profilers, der 9 1/2 Jahre
später vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zum neuen medizinischen
Heilberuf mutierte. Der Synergetik Profiler denkt selbstähnlich dem kriminologischen
Profiler, der aus Tatmerkmalen das Profil des Täter mit 5 bis 8 Faktoren
beschreibt.
Analog deckt der Synergetik Profiler zu jedem Thema, also auch zu Krankheitsbildern,
eine neuronale Informationsstruktur auf, die sich aus starken Erlebnis- und
Symbolbildern zusammensetzt, die dann mit dem sehr pragmatischen Basishandwerkszeug
bearbeitet wird, bis sie in die Auflösung kippt. Als Erfolgskriterium gilt
allerdings erst die Auflösung des Symptoms - auch bei körperlichen
Erkrankungen. Dieser sehr pragmatische Teil der Heilung wird mit der Technik
des Innenweltsurfens erfasst und als selbständige Leistung des Anwenders
angesehen. Die Technik des Innenweltsurfens wurde vom Deutschen Patentamt im
Herbst 2007 als geistiges Eigentum akzeptiert und als Markenschutz genehmigt.
Der Synergetik Profiler hat mit seinem ganzheitlichen Denkansatz eine innovative
Arbeitsebene der Heilung bei nahezu allen Krankheiten gefunden und geriet mit
dieser Haltung in Kollision mit dem bestehenden Gesundheitssystem, das sich
schwerpunktmäßig mit der Bekämpfung von Symtomen mehr oder weniger
erfolgreich beschäftigt. Das Berufsselbstverständnis ist vom deutschen
Grundgesetz geschützt, doch kann dieses Grundrecht durch übergeordnete
Überlegungen eingeschränkt werden. Allgemein gilt in der Medizin der
simple Zusammenhang: Wenn das Symptom weg ist, ist die Krankheit weg. Doch diese
“Heilung” ist nur eine untere Stufe der Möglichkeiten Krankheiten
aufzulösen. Aus diesem Grunde sah das von Bernd Joschko angerufene Oberverwaltungsgericht
in Lüneburg ein bundesweites Interesse der Klärung, sodaß das
BVerwG nunmehr im August 2010 ein Machtwort sprach und dem höherwertigen
Ansatz der Heilung durch der Hintergrundauflösung von Krankheiten einen
eigenen Heilberufstatus zuschrieb - allerdings mit der Auflage der Aneignung
von Grundkenntnissen der Medizin.
In der Psychobionik wird der Mensch als komplexes Wesen erkannt, das in einen
Zustand des Ungleichgewichtes gefallen ist, warum auch immer. Das aufgetauchte
Symtom ist daher wie ein Bote, der nicht bestraft gehört, sondern als Hinweisgeber
genutzt werden sollte. Daher ist eine Hintergrundaufarbeitung nötig, die
auch alle abgespeicherten Erlebnisse des bisherigen Lebens als individueller
Menschen beinhaltet und die Einbindung in das Familienenergiefeld der Vergangenheit
berücksichtigen muß. Stichwort: Epigenetik. Ein tieferes Verständnis
von komplexen Systemen ist nur über die Kenntnis der neuen Strukturwissenschaften
Synergetik, Chaostherorie, Fraktale und Bionik möglich. Die Übertragung
und dementsprechend die Überprüfung dieser Denkansätze auf neuronale
innere individuelle Prozesse, die zu mehr Gesundheit führen, entsprechen
genau dem Arbeitsgebiet der Psychobionik.
Aus etwa 8.000
Tonträgern mit Innenweltreisen, sowie aus den Erfahrungen von 640 Teilnehmern
der Basic-Ausbildungskurse konnte fortlaufend in den letzten 20 Jahre eine Gesetzmäßigkeit
herausgefiltert und optimiert werden, die als neue Wissenschaft der Selbstheilung
– Psychobionik - naturwissenschaftliche, also reproduzierbare, Ergebnisse
hervorbringen kann. Der Mensch als Produkt der Evolution hat nun mit dem Psychobioniker
einen Zustand erreicht, wo er die Wirkungsweise der Evolution erforschen und
somit auf sich selbst anwenden kann. Zugleich wurde ein pädagogisches Lernverhalten
optimiert, dieses Wissen selbsterfahrungsmäßig zu vermitteln. Diese
Bewusstseinserweiterung vermittelt der Psychobioniker in Einzelseminaren pragmatisch
weiter, unterschiedlos zwischen kranken und gesunden Menschen.
Ein alter Menschheitstraum geht damit in Erfüllung, die Auflösung
von Krankheiten durch den Krankheitsträger selbst. Allerdings nicht mit
den altparadigmatischen Methoden der Bekämpfung der Symptome durch Suggestionen,
Affirmationen oder positives Denken, sondern über bewusste innere Prozesse,
die den aktiven Einsatz des Klienten selbst erfordern. Sogar der Synergetik
Therapeut oder Synergetik Profiler wird überflüssig, denn der kranke
Mensch lernt die Gesetze der Selbstheilung auch selbst an sich selbst anzuwenden:
Die sog. Self-Sessions. Der Psychobioniker, erweitert sein Wissen und Erkenntnisstand
fortlaufend durch seine Forschungsarbeit am lebendigen Menschen als Gemeinschaftswerk
mit dem Klieneten zusammen und gibt dieses Know How wiederum an andere Menschen
weiter . Das Grundprinzip der Rückkoppelung der Selbstorganisationstechnik
wirkt auch hier: Der Forschungsberuf zur Erforschung der individuellen neuronalen
Welt zum Nutzen anderer Individuen der Gesellschaft erzeugt Grundlagenforschung
zum Nutzen aller. Das System wird höherwertig. Der Psychobioniker ist daher
selbst Lernender und gleichzeitig Lehrmeister, Begleiter, Ratgeber und Mentor
des Klienten. Der Klient wird zum Lehrer für den Psychobioniker und umgedreht.
Die Evolution erkennt sich selbst und transformiert sich dadurch immer auf höhere
Qualitätsebenen.
Die Dienstleistung des in einem Forschungsberuf tätigen Psychobionikers
ist somit weit von den klassischen Heilberufen entfernt, die mit jeweils speziellen
Therapieverfahren einen weitestgehend gesunden und stabilen Zustand beim Hilfesuchenden
erreichen wollen und auf eine unterschiedliche Mitarbeit des kranken Menschen
angewiesen sind. Der Unterschied zwischen der untersten Stufe der Heilung durch
Bekämpfung der Symptome durch die Therapiemethoden der Schulmedizin und
der selbstverantwortlichen Selbstheilung durch den Klienten als Lernvorgang
und der Aufrechterhaltung des Zustandes der neuronalen Freiheit ist so groß,
dass man hier nicht mehr von Heilung im üblichen Sinne sprechen kann. Dieser
potentiell optimale Zustand kann auch nicht von jedem Menschen praktisch erreicht
werden, vergleichbar der Hochschulreife, die jedoch jedem Menschen prinzipiell
offen stehen sollte.
Das Recht auf neuronale Freiheit beansprucht mehrere Grundrechte und ist daher
dem Recht auf Selbstheilung übergeordnet. Das BVerwG sieht keinen Unterschied
zwischen den Begriffen und Tätigkeiten zur Selbstheilung und Heilung. Laut
einem Urteil des OLG Frankfurt vom Juli 2007 ist das Synergetik Institut Marktführer
in der Erforschung von Selbstheilungsprozessen auch bei unheilbaren Krankheiten.
Diese Verknüpfung und unscharfe Trennung versetzt uns auch in das Image
der Grundlagenforschung zur Heilung von unheilbaren Krankheiten als einzigste
Zielsetzung, doch dies wollten wir nie. Ziel ist und war immer die Freiheit
des Einzelnen zum selbstbestimmten Leben in ganzheitlicher Gesundheit und Wohlbefinden.
Selbstverständlich gilt dies auch im besonderen Maße für kranke
Menschen. Gerade hier ist die Einschränkung der Freiheit durch Krankheitssymptome
besonders groß und das Bedürfnis der Nutzung von Methoden zur neuronalen
Freiheit besonders hoch. Gerade bei unheilbaren Krankheiten wie Krebs setzt
die Schulmedizin teilweise auf heftige Methoden der Bekämpfung durch Chemo
und Bestrahlung mit massiven Nebenwirkungen, die im Einzelfall auch direkt zum
Tode führen. Die Legitimierung des Einsatzes dieser Methoden wird immer
nur statistisch geführt und beinhaltet im Einzelfall auch die Möglichkeit
der Zerstörung des individuellen Lebens das Hilfe sucht. Ein ursächlicher
Zusammenhang zwischen dem Einsatz der Bekämpfungsmitteln und dem schlechten
Ergebnis wird von Kritikern gesehen und kann nicht wegargumentiert werden. Stirbt
der einzelne Patient am Krebs oder am Einsatz des Krebsbekämpfungsmittel?
Die gesamte
Schulmedizin ist bei Krebs und weiteren unheilbaren Krankheitsbildern ausgerichtet,
diese mit Mitteln der Bekämpfung zu “heilen”. Dies ist prinzipiell
bei der Sichtweise des Menschen als komplexes System nicht sinnvoll, denn da
wird sofort immer der Mensch als solcher mitbekämpft. Der Satz “Ich
habe Krebs” verwandelt sich in den Satz: “Ich bin Krebs”.
Das individuelle “System Mensch” ist nicht mehr lebensfähig
und fährt somit seine Freiheit gegen Null und stirbt. Dies macht deutlich,
das gerade der krebskranke Mensch dringend neuronale Freiheit braucht und sich
somit dringend mit neuronalen Lernprozessen des Überlebens befassen sollte.
Die Arbeit als Psychobionikers darf kranken Menschen nicht vorenthalten werden,
denn auch sie haben Grundrechte, die sie im Dienstleistungsvertrag mit dem Psychobioniker
schriftlich fixieren sollten. Der Psychobioniker ist kein Heilberuf, auch wenn
er als Nebeneffekt zur neuronalen Freiheit eine unvermeidbare Heilung anbietet.
Sollten kranke Menschen schwerpunktmäßig keine eigenen Erkenntnisse
bei der synergetischen Selbstheilung in den Mittelpunkt stellen, sind sie ja
mit den beiden neuen Berufen Synergetik Therapeut und Synergetik Profiler bestens
bedient. Jeder kranke Mensch sollte aber bitte beachten, das er sich einen Synergetik
Therapeuten oder Synergetik Profiler mit HPP-Schein sucht, denn nur dieser darf
als neuer medizinischer Heilberuf direkt mit Krankheitsbilder arbeiten ( - und
möglicherweise bald auch per Krankenkasse abrechnen?)
Eine 71 jährige Synergetik Therapeutin ohne HPP-Schein hatte in ihrer langjährigen
Praxis für Synergetik Therapie eine hautkrebserkrankte Klientin. Allein
aus diesem Grund wurde die genommene und selbst bezahlte Innenweltreise als
Versuch der Heilung gewertet, obwohl die Klientin nur ihre Angst vorm Sterben
anschauen wollte und die Therapeutin vom Landgerichtspräsident Dr. Immerschmitt
in Frankfurt verurteilt. Obwohl es keine Beschwerden gab, hatte die Staatsanwaltschaft
mit Hausdurchsuchung als „verdachtsunabhängige Internetrecherche“
getarnt ermittelt. Von 33 genau untersuchten Fällen wurde die beliebte
Therapeutin in 22 Fällen freigesprochen, allerdings in 11 Fällen verurteilt,
nur alleine deshalb, weil es Kranke waren, denen beispielsweise ein Arzt nicht
durch Kortisonsalbe helfen konnte Hautprobleme zu lösen oder die keinen
freien staatlichen Psychotherapeuten fanden. Im anstehenden Revisionsverfahren
muß nun endlich der Bundesgerichtshof genau definieren, wo die Grenze
zwischen krank und gesund bei Innenweltreisen verläuft. Hat der kranke
Mensch ein Recht auf Selbsterfahrung? Oder darf dies nur gesunden Menschen angeboten
werden? Prinzipiell wird das Recht auf Nutzung von Selbstheilung dem Klienten
nicht abgesprochen, praktisch aber dadurch erschwert, weil kranke Menschen durch
Selbsterfahrung gesund werden können, produzieren sie für den Therapeuten
eine kriminelle Situation. Der richterlich bestellte Gutachter, langjähriger
Mediziner und Psychiater, stelle im Frankfurter Landgerichtsprozess über
einen Verhandlungszeitraum von 7 Tagen in diesem Mammutprozess klar fest: Von
der Synergetik Therapie geht keine Gefahr aus. Doch auch er verglich die Innenweltreisen
mit dem medizinischen „Katathymen Bilderleben“ nach Leuner, dort
ist die Anwendung der Methode bei einigen psychischen Krankheiten falsch und
somit bleibt eine abstarkte Gefährdung übrig und das Heilpraktikergesetz
verbietet dann diese Leistung als Heilmethode bzw. als Fachfehler. Also kurz
gesagt: Wenn bei Selbsterfahrung Selbstheilung von Krankheiten passiert, ist
der Staatsanwalt zur Stelle. Daher sollten die kranken Menschen am besten aussen
vor bleiben oder sich einen Synergetik Therapeuten bzw. Profiler mit HPP-Schein
suchen oder selbst „Selbstheilung“ lernen. Der Synergetik Coach
arbeitet auch mit Innenweltreisen, allerdings versichert er sich vorher, ob
der Klient krank ist und daher Heilung oder Hilfe sucht und schickt ihn sicherheitshalber
zu einem Synergetik Profiler mit HPP-Schein.
Obwohl
die Arbeit mit inneren Bildern schon mehrere tausende Jahre von Menschen genutzt
wird, hatte sich die Medizin mit der recht unfähigen Methode des Bilderleben
nach dem Mediziner Hans-Carl Leuner 1981 ein Exklusivrecht an der Arbeit mit
inneren Bildern unter den Nagel gerissen. Prof. Klaus Grawe attestiert jedoch
in seinem Buch “Psychotherapie im Wandel - Von der Konfession zur Profession”
: “Vorläufig muß die Wirksamkeit des Katathymen Bilderlebens
als nicht bestätigt angesehen werden”.
Der Gesundheitsamtsarzt Dr. Hepp hatte mir ein akutes Berufsverbot als Synergetik
Profiler Anfang 2004 für Goslar erteilt, mit der Begründung, so ein
Zitat aus dem Urteil des BVerwG: “Die Synergetik-Methode sei als ein der
Psychotherapie ähnliches Verfahren einzustufen, das fließende Übergänge
zur hypnotischen Induktion enthalte. Es ähnele dem psychotherapeutischen
Verfahren des katathymen Bilderlebens. Ohne fachkundige Begleitung könne
es dabei zu Komplikationen bis hin zum Auftreten psychotischer Schübe kommen.”
Weiter heißt es im Urteil: “Von der Methode gingen unmittelbare
Gefahren aus. Nach den vorliegenden fachwissenschaftlichen Stellungnahmen sei
davon auszugehen, dass jedenfalls bei bestimmten psychischen Erkrankungen Kontraindikationen
bestünden. Dabei gehe es nicht um eine bloß theoretische oder geringfügige
Gefahr; denn die Kläger wendeten sich gerade auch an Personen mit psychischen
Problemen. Dass es nach ihren Angaben trotz jahrelanger Anwendung der Methode
bislang nicht zu Schäden gekommen sei, schließe eine unmittelbare
Gefahr nicht aus.”
Ich war nicht damit einverstanden, daß Behörden und Gerichte ohne
Sachverstand, die beiden so unterschiedlichen Methoden gleichsetzen, ohne dies
über ein Gutachten abzuklären. Äpfel mit Birnen zu vergleichen
und aus dieser Unlogik ein Verbot anzuleiten, entspricht nicht meinem Gerechtigkeitssinn.
Das höchste Gericht versetzt sich in die Position der Laiendarstellung
und spekuliert eine Gefahr, die so nicht vorhanden ist: “Es erscheint
indes schon aus der Laiensphäre plausibel, dass das bei der Synergetik-Therapie
beabsichtigte „Aufräumen in der Innenwelt“ durch die Konfrontation
mit unverarbeiteten Erlebnissen und Konflikten angesichts der hervorgerufenen
emotionalen Reaktionen („weinen, schreien, spüren, draufhauen“)
für Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen abträglich oder
gefährlich sein kann.”
Ein Fachgutachten hätte diese Fehlinterpretation aufgedeckt und die neuronale
Wirkungsweise des naturwissenschaftlichen Prinzips der Synergetik bewiesen.
Die Aussage des Sachverständigen Prof. Dr. Schiepek lag vor. Er hatte meine
Anfrage nach einem Gutachten mit der Begründung abgelehnt “dass mir
die Umsetzung der Synergetik in Ihre Form der Therapie und Selbsterfahrung höchst
zweifelhaft vorkommt. Natürlich könnte ich mir ein konkretes Urteil
nur durch Anschauung vor Ort erlauben”. Schiepek hat in seinem Fachbuch
“Synergetik in der Psychologie - Selbstorganisation verstehen und gestalten”
die Interaktion zwischen Therapeut und Patient untersucht und ich die Interaktion
innerhalb der Energiebilder im Gehirn des Klienten als Wirkungsparameter erforscht.
Dieser wesentliche Unterschied wird bis heute von keiner Fachstelle erkannt
und konnte so auch nicht vom Gericht bewertet werden.
Ein weiterer Fachmann ist Dietmar Hansch, Facharzt für Innere Medizin am
Universitätsklinikum Aachen, Klinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische
Medizin, tätig in Klinik (internistisch und psychotherapeutisch), Forschung
und Lehre. Er ist der Begründer der Psychosynergetik und beschreibt die
fraktale Evolution des Psychischen als die Grundlagen einer Allgemeinen Psychotherapie:
“Die immer breitere Anwendung moderner Selbstorganisationstheorien wie
der Synergetik in den Neurowissenschaften und der Psychomotorik-Forschung bereitet
einen Paradigmenwechsel von einer instruktionistischen zu einer emergentistischen
Psychologie vor….Nach einer Reinterpretation bestehender Psychotherapieformen
und ihrer Integration auf dieser Grundlage wird eine Allgemeine evolutionistische
Psychotherapie im Grundriß erkennbar.”
Genau dieser synergetische Ansatz ist in meiner Synergetik Methode verwirklicht
und erlaubt somit einer Psychotherapie auch die Auflösung von körperlichen
Krankheiten. Dies hat das höchste Gericht wohl zur Kenntnis genommen: “Die
Kläger stellen demgegenüber in Aussicht, mit der Synergetik- Therapie
praktisch jede Art von Erkrankungen körperlicher oder seelischer Art bis
hin zu Selbstmordgefährdung im Wege der aktiven Selbstheilung behandeln
zu können....Vor allem aber stellt sich die Methode als der Schulmedizin
überlegen dar, die lediglich Symptome bekämpfe, während die Synergetik
den Krankheitshintergrund auflöse”
Diese universale Wirkung hatte schon unserem Gutachter Prof. Rost bestätigt:
“..strebt das System im Sinne des Prinzips der Selbstorganisation eine
neue Ordnung an, die als eine Ordnung auf einer höheren Ebene bezeichnet
werden kann. Da die Neuorganisation nicht nur die geistigen, sondern auch die
körperlichen Strukturen betrifft, kann mit der Neuorganisation auch eine
Heilung körperlicher und psychischer Krankheiten eintreten. Da diese Heilung
nicht mit zielgerichteten Mitteln erfolgt, sondern durch die Selbstorganisation
hervorgerufen wird, spricht man auch von Selbstheilung.”
Die Richter des BVerwG erkennen möglicherweise das neue Wirkprinzip, sehen
aber von aussen betrachtet keinen großen Unterschied zur altparadigmatischen
Psychotherapie: “Der Patient wird in Therapie-Sitzungen behandelt, die
durchaus einer psychologischen oder psychotherapeutischen Behandlung ähneln”.
Einen ähnlichen Vergleich hatte zuvor schon der Bayerische Verwaltungsgerichtshof
im Juli 2005 gezogen: “Der Klient soll daher sein Vertrauen in diese auf
wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, ihm in den Therapiesitzungen beigebrachte
Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf beruhenden Selbstheilung
setzen, die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern
durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern
nur graduell unterscheidet. Das Erscheinungsbild des Behandlers bei der Synergetik-Therapie
unterscheidet sich daher nicht allzu weit von medizinischer Behandlung. Man
könnte das Tätigwerden der Antragstellerin unwissenschaftlich auch
als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren
bezeichnen”.
Den bayerischen Richtern waren zu diesem Zeitpunkt allerdings auch nicht die
Erkenntnisse der Psychobionik bekannt, sie hatten ohne mündliche Verhandlung
geurteilt und nur auf das Erscheinungsbild abgestellt. Der Ansatz der Psychobionik
ist wesentlich weitergehend, wie noch aufgezeigt wird. Jedoch kann man zusammenfassend
folgern, daß die Wirkungsweise der Synergetik Methode als alternative
Psychotherapie unwidersprochen dahingehend wahrgenommen worden ist, das sie
auch körperliche Heilungsprozesse beinhaltet. Daher ist wohl auch das Berufsselbstverständnis
von den höchsten Richtern in Leibzig akzeptiert worden: “Die Synergetik-Methode,
gleich ob als Therapie oder als sog. Profiling, soll Krankheiten heilen oder
lindern. Die Methode präsentiert sich als etwas grundsätzlich Neues
im Gesundheitswesen, als die „vierte Kraft“ im Gesundheitswesen
neben Ärzten, Heilpraktikern und Psychotherapeuten sowie als höchste
Stufe der Heilung - auf unterster Stufe steht danach die Schulmedizin mit einer
bloßen Symptombekämpfung oder -unterdrückung.”
Auch die Wirkung zur alternativen Krebsheilung wird unwidersprochen und wohlwollend
durch die Richter zur Kenntnis genommen: “In den Eigendarstellungen wird
die Methode der Behandlung durch Ärzte, Heilpraktiker und Psychotherapeuten
als Alternative gegenübergestellt („Heilung versus Selbstheilung“).
Auch dies zeigt sich exemplarisch an den Aussagen über die Behandlung von
Brustkrebserkrankungen. In den Broschüren wird die Wirksamkeit der schulmedizinischen
Behandlung angezweifelt und als lebensgefährlich bezeichnet. Zudem wird
die Ansicht vertreten, dass durch die vom Arzt gestellte Diagnose ein Schock
ausgelöst werde, der häufig zusätzlich Lungenkrebs erzeuge.”
Zusammenfassend kann ich als Zwischenbilanz einen paradoxen Zustand vorfinden.
Auf der einen Seite erkennt das höchste deutsche Verwaltungsgericht meine
Methode im Beruf des Synergetik Profilers als neuer medizinischer Heilberuf
an, der fast alle Krankheiten erreicht und der Schulmedizin methodisch überlegen
ist, bestätigt damit aber das von Dr. Hepp ausgesprochende Berufsverbot
für mich als Begründer meiner eigenen Methode. Die Verwaltungsrichter
bestätigen die Eigenständigkeit des neuen Heilberufs mit dem Grundgesetz:
“Die Einordnung der Tätigkeit als erlaubnispflichtige Ausübung
der Heilkunde stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff in
die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG dar.”
Die
Richter erlauben trotzdem die selbständige von Ärzten unabhängige
Ausübung der Heilkunde, fordern allerdings medizinische Grundkenntnisse:
“Die Kläger müssen, wenn sie Krankheiten behandeln wollen, selbst
einschätzen können, ob ihre Methode gefahrlos angewandt werden kann
oder ob die Grenzen ihrer Fähigkeiten überschritten sind und ein Arzt
eingeschaltet werden muss. Das gilt für die Aufnahme einer Behandlung wie
für deren Fortsetzung. Nicht nur zu Beginn einer Therapie, sondern auch
im Verlauf der Behandlung können sich Komplikationen ergeben, die die Kläger
erkennen und auf die sie gegebenenfalls reagieren müssen. Die dafür
erforderlichen Grundkenntnisse und die nötige charakterliche Zuverlässigkeit
werden durch die Überprüfung vor Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
sichergestellt”.
Damit habe ich meinen im Februar 2001 erschaffenen Beruf “Synergetik Profiler”
als Heilberuf für alle Krankheiten etabliert, darf ihn aber selbst nicht
mehr ausüben und diese im Berufsbild enthaltene Fähigkeit und Qualität
der Heilung auf hohem Niveau den suchenden kranken Menschen anbieten. Faktisch
ist damit die Methode zur Selbstheilung zu einer medizinischen Heilmethode mutiert.
Genau dies war nicht meine Absicht, denn ich wollte, das jeder interessierte
Bürger sich selbst heilt, weil er bereit ist, Selbstverantwortung für
sich und seine Krankheit zu übernehmen. Der mündige Bürger bekam
jedoch von der Justiz keine Chance. Dies hätte wahrscheinlich auch das
etablierte System beunruhigt, denn es hätte mit der Synergetik Methode
für Kranke eine vollkommen „ungefährliche“ Therapiemethode
für (fast) alle Krankheiten ausserhalb der staatlichen Aufsicht gegeben.
Das BVerwG gibt klar zu erkennen, das es prinzipiell keine Heilung ausserhalb
des HP-Gesetzes erlaubt, denn alles, was sich der Schulmedizin als überlegen
betrachtet wird als Gefahr definiert: “Der die mittelbare Gefahr begründende
Anspruch, der schulmedizinischen Behandlung überlegen zu sein und sie ersetzen
zu können, wird dadurch nicht aufgegeben”, denn wir hatten ein Mitteilungsblatt
entworfen, indem jeder Nutzer darauf hingewiesen wurde, das wir kein Arzt oder
Heilpraktiker sind und dadurch eine Selbstverantwortung für den Klienten
für seine medizinische Versorgung eingefordert. Der Synergetik Profiler
sollte mit seiner neuen Sichtweise eine Bereicherung für das Gesundheitswesen
sein. Jetzt ist er als medizinischer Heilberuf unter das Weltbild des “Menschen
als Maschine” der Schulmedizin gequetscht worden: Er darf aber als „Hefe
im System“ sein!
Es wäre ein leichtes für das BVerwG gewesen, die Ungefährlichkeit
der Selbstheilung zu beweisen, da es in jahrelanger Ausübung von tausenden
von Sitzungen von einigen Hundert Synergetik Therapeuten und Therapeutinnen
zu keinerlei Beschwerden gekommen ist. “Dass es nach ihren Angaben trotz
jahrelanger Anwendung der Methode bislang nicht zu Schäden gekommen sei,
schließe eine unmittelbare Gefahr nicht aus. Die Behauptung sei objektiv
nicht nachprüfbar und im Übrigen auch deshalb zweifelhaft, weil die
Therapeuten mangels medizinischer Kenntnisse nicht in der Lage seien, die Folgen
ihrer Tätigkeit zu erkennen.” - genau dies hätte ein Gutachten
klären können.
Die vom Gericht definierte mittelbare Gefahr ist nicht zu überwinden: “Die
Behandlung sei ferner mittelbar gefährlich, weil sie diejenigen, die daran
glaubten, von einem möglicherweise notwendigen Arztbesuch abhalten könne”.
Der selbstverantwortliche kranke Bürger, der sich selbst seinen Heilungsweg
sucht und auch ausserhalb des Gesundheitssystem selbstzahlend Hilfe findet,
ist wahrscheinlich erst in der nächsten Generation möglich.
Bis dahin stellt die Anwendung der hochwirksamen Synergetik Methode von Bernd
Joschko für Jeden ohne HP-Schein meiner Meinung nach eine Gefahr für
das Gesundheitssystem dar, denn sie zeigt die Richtung, in der geforscht werden
müßte, um ganzheitliche Heilung zu erreichen. Die Markführerschaft
in der Erforschung von Selbstheilungsprozessen auch bei unheilbaren Krankheiten
wurde uns ja schon wie gesagt vom OLG in Frankfurt im Juli 2007 zugebilligt.
Wenn jetzt Selbstheilung als Methode der Heilung angesehen wird, sind wir dann
auch Marktführer in der Grundlagenforschung von Krankheiten ganz allgemein?
Vieles scheint darauf hinzudeuten. Haben die Richter des BVerwG deshalb das
Berufsselbstveständnis so ausführlich und pointiert im Urteil zitiert,
weil sie ein Umdenken fördern wollen? Zitat aus dem Urteil des BVerwG:
“Patienten, die sich bereits in ärztlicher Behandlung befinden, wird
der Rat erteilt, den Arzt zu wechseln, wenn dieser den Aspekt der Selbstheilung
nicht nachvollziehen könne („denn Sie bekommen ja auch nicht beim
Metzger kompetente Antworten auf die Frage nach vegetarischer Ernährung“).”
Die Tendenz zu vegetarischer Ernährung, die Ablehnung der Chemie nicht
nur in der Landwirtschaft, sondern auch in der Psychotherapie als “beruhigende
Medikamente” und die Verbreitung der Verweigerung der Chemotherapie sind
Anzeichen zu mehr natürlicher Heilung. Steht am Ende der Weg der Selbstheilung?
Sicher erst in den nächsten Generationen, die neue Augen bekommt, zu sehen,
das Symptombekämpfung als Krieg gegen die Natur und sich selbst einer primitiven
Bewusstseinsstufe angehörte. Doch was machen wir bis dahin?
Da bisher nur
etwa 5% der Absolventen zur Synergetik Ausbildung Ärzte, Heilpraktiker
und Psychotherapeuten waren und der Anteil der Synergetik Profiler, die bereit
sind, den HPP-Schein zu machen gering ist, wird sich der Heilberuf erst langsam
verbreiten. Daher habe ich aus Gewissensgründen beschlossen, das Wissen
zur Selbstheilung frei zu geben und jedem anzubieten - speziell kranke Menschen
brauchen es dringend, teilweise sind sie als Krebskranke sogar in einer lebensbedrohlichen
Situation.
Da Heilpraktiker, Ärzte und Psychotherapeuten eine grundsätzliche
Heil- und Therapiefreiheit haben, ist eine Qualitätssicherung über
eine Abschlussprüfung als Synergetik Profiler wirklich massgebend, denn
nur diese dürfen sich Synergetik Profiler nennen, denn der eigene Berufsstatus
ist gegeben. Mir war es sehr wichtig, über eine Abschlussprüfung eine
gute Heilungsqualität für den Verbraucher zu sichern, denn die einzige
Gefahr sehe ich nur in der Abweichung der Methode der Selbstheilung von den
entdeckten Gesetzen der Selbstheilung und deren korrekte Anwendung. Wenn also
ein Heilpraktiker Innenweltarbeit für kranke Menschen anbietet, darf er
dies (juristisch) selbstverständlich, aber nur die (Berufs-)Bezeichnung
Synergetik Profiler garantiert die Absolvierung einer Abschlussprüfung
und somit eine hohe Qualität.
Die genaue Erforschung der Gesetze der Selbstheilung mittels Innenweltarbeit
bei kranken und schwer kranken Menschen hat mir in den letzten 6 Jahren zusätzlich
ein klares “Know how” beschert, zu wissen, welche inneren Bilder
zur dauerhaften Heilung relevant sind und wie dieser optimale Zustand schnell
und effektiv zu erreichen ist. Die systematische Weiterentwicklung der Wissenschaft
von der Selbstheilung - der Psychobionik - führte folgerichtig, wie schon
oben dargelegt, zum Forschungsberuf des Psychobionikers als Lehrer und Mentor
und hat keinen Heilanspruch mehr, sondern trainiert Menschen und somit auch
kranke Menschen in der Kunst sich selbst zu heilen. Dieser Vorgang ist ein Lernvorgang
der Persönlichkeitsentwicklung hin zur neuronalen Freiheit. Dieser Zustand
beinhaltet immer auch optimale Gesundheit.
Das höchste
Gericht liegt falsch in der Annahme “Die Kläger können nicht
mit Erfolg geltend machen, die Patienten heilten sich bei ihrer Reise in die
Innenwelt selbst. Die Betonung der Selbstheilung, mit der die Kläger den
Patienten die Verantwortung für Erfolg oder Misserfolg der Therapie zuweisen,
kann nicht verdecken, dass die Methode ohne den Therapeuten nicht durchgeführt
werden kann.” Denn in der Zwischenzeit ist es mir gelungen die Methode
auf Self-Sessions umzustellen, die vollkommen ohne Therapeut als Begleiter durchgeführt
werden kann. Beeindruckende Dokumente belegen dies. Der Synergetik Profiler
bzw. der Synergetik Therapeut wurde somit abgeschafft und durch den Klienten
selbst ersetzt: Jeder soll sein eigener Therapeut werden!
Die Forschungsarbeit und Lehrtätigkeit eines Psychobionikers ist keine
Umetikettierung, denn in den letzen Jahren ist die Herangehensweise des Synergetik
Profilers, der nach der kankmachenden Informationsstruktur (analog zu der Rasterfahndung
des BKA’s nach dem Verbrecher) in der Software der Neurowelt des Klienten
sucht, ersetzt wurden durch die Erforschung und Optimierung der Urbilder des
Menschen. Jeder Mensch besitzt als Grundinformation der Psyche die Urbilder:
Mama, Papa, Kind, Mann, Frau und die sich daraus ergebenen selbstähnlichen
Strukturen von Oma, Opa, Uroma, Uropa usw, sowie dem wichtigen Bild der “Heiligen
Familie” und den “männlichen” und “weiblichen”
Qualitäten des Menschseins. Diese Wissen wird erfahrungsorientiert jedem
Menschen unterschiedlichlos als Lehrnstoff vermittelt und mündet in der
Fähigkeit der Durchführung von Self-Sessions zur Selbstheilung.
Dieser Endzustand ist vergleichbar einer Selbstbefreiung aus neuronalen Abhängigkeiten
der eigenen Software und geht einher mit einer Bewusstseinserhöhung, die
nicht für jeden Menschen möglich ist - analog dem Abitur als Hochschulreife.
Damit wird eine alternative Bewusstseinsarbeit angeboten, die über die
Fähigkeit zur Meditation und den damit verbundenen Zuständen der De-Identifikations
hinausgeht. In der modernen Traumaarbeit ist der Zustand der De-Identifikations
mit den inneren Zuständen die momentane höchstmögliche Stufe
der Heilung. Wie leicht zu erkennen ist, ist die neuronale Auflösung dieser
innerer Zustände als Nebeneffekt immer auch bei der Urbildoptimierung gegeben.
Die Arbeit als Psychobioniker ist demnach auch eine spirituelle Arbeit zu mehr
Bewusstsein und Lebendigkeit in einem gesunden Körper und Geist und der
Vermittlung dieses Weges zur Individualität und Selbstbestimmung. Nur wenige
Menschen sind im Moment dazu fähig - allerdings ist dieses Ziel auch für
kranke Menschen sehr attraktiv.
Das Ausbildungs- und Lernprogramm für kranke und gesunde Menschen zur neuronalen
Freiheit entspringt den Ausbildungserfahrungen der bisher 34 Ausbildungsgruppen
mit insgesamt 640 Menschen und besteht aus 10 Schritten.
Es wird als Basiswissen in einem 10 Session umfassenden Lernkonzept mit Begleitmaterial
angeboten. Dieses Wissen wird als Einzelseminar mit schriftlichem Lernmaterial
und Anleitungsbuch vermittelt. Die Anzahl von 10 Lerneinheiten, also von 10
Sessions, ist der optimalste Fall für gesunde Menschen mit Selbsterfahrung.
Ein Ausstieg aus dieser Ausbildung zur „Selbstheilung“ ist wie bei
der Ausbildung zum Innenweltbegleiter jederzeit möglich. Es befähig
nicht, Innenweltarbeit bei anderen Menschen durchzuführen, sondern nur
sich selbst ganzheitlich zu heilen und dazu das Grundwissen zu erlernen. Das
Konzept kann jederzeit mit weiteren Sessions der Innenweltarbeit partiell vertieft
und optimiert werden. Somit ist das Erlernen von echter Selbstheilungsarbeit
für gesunde und kranke Menschen gefahrlos möglich und kann vom suchenden
kranken Verbraucher als Unterscheidung zur medizinischen Selbstheilung durch
einen Synergetk Profiler auch nachvollzogen werden.
Die Arbeit des Psychobionikers stützt sich juristisch daher auch auf 4
Grundgesetze und diese Grundrechte gelten auch für gesunde und kranke Menschen
gleichermaßen und werden im Diensleistungsvertrag fixiert und somit eingefordert:
Art. 2, Abs. 1 GG, die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Art. 5, Abs. 3 GG, Freiheit der Forschung -
Art. 5, Abs. 3 GG, Freiheit der Lehre,
Art. 5, Abs. 1 GG, Freiheit der Meinungsäußerung und der Berichterstattung