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1) Staatsanwaltschaft Limburg - Klage wg. HP-Gesetz 1995
von eine Ehefrau eines Psychotherapeuten - eingestellt - Synergetik-Therapie
ist keine Heilkunde
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2 ) Amtsgericht Tettnang: Anklage wg. Verstoß gegen das HP-Gesetz
- Staatsanwalt Bogenrieder von Ravensburg auf betreiben des RP Tübingen
- Synergetik Therapeut wurde freigesprochen
3 ) Landgericht Ravensburg: Revisionsurteil gegen
Synergetik Therapeut eingestellt
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4 ) Verwaltungsgericht München: Synergetik Therapeutin wg. HP-Gesetz
...auf betreiben vom Gesundheitsamt München H. Dobmeier - Therapeutin
machte den HP-Schein - daher Verfahren eingestellt
5 ) Bay. Verwaltungsgerichtshof: Synergetik Therapeutin wg. HP-Gesetz
... - Gericht bewertet die Synergetik Methode als homöopathieähnliche
Psychotherapie - Therapeutin machte den HP-Schein - daher Verfahren
eingestellt
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6) Amtsgericht München gegen Synergetik Therapeutin wg. Heilmittelwerbegesetz
- Auf Antrag der Regierung von Oberbayern Frau Stein
7 ) Oberlandgericht München - bewertete die Dokumentation von
336 Geschichten im internet auf Gesundheitsforschung.info
und bemängelte nur 3 - also 99% korrekte Darstellung
8 ) Bundesverfassungsgericht - lehnt Klage ab, wg Formfehler. Wir
hatten aber den besten Verfassungsanwalt Dr. Klein-Cosack beauftragt,
der selbst Handbücher zum Verfassungs-Recht geschrieben hatte. Die
Ablehnungsbegründung des BVerfG hatte erstaunlicherweise 2 Seiten.
In den 3 abgelehnten Geschichten befanden sich Hinweise auf Dr. Hamer.
War das der (heimliche) Grund?
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9 ) Landgericht Limburg wg. Heilmittelwerbegesetz - Anzeige der Union
Deutscher Heilpraktiker Frau Monika Gerhardes
10 ) Oberlandgericht Frankfurt - 97 % unserer Aussagen waren Rechtmäßig.
Wir dürfen aber nicht das Wort "Krebs" bei unserer Forschungstätigkeit
verwenden, denn es darf keine Werbung zu diesem Thema geben.
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11) Verwaltungsgericht Braunschweig + eine Synergetik Therapeutin - Dr.
Hepp vom GA Goslar spricht Totalverbot aus (2004). Er wollte nicht mit
uns reden, wir würden "Hypnose" anbieten, daher eröffneten
wir dort eine Info-Center . (BGH bewertet die Synergetik Methode 7 Jahre
später als "Provokative Psychotherapie - wir provozieren innere
Bilder - also keine Hypnose!)
12) Verwaltunsggericht Braunschweig + ein Synergetik Profiler - Dr. Hepp
vom GA Goslar spricht Totalverbot aus
13) Oberverwaltungsgericht Lüneburg + eine Synergetik
Therapeutin - Berufsstatus anerkannt und vorläufiger Rechtsschutz
14) Oberverwaltungsgericht Lüneburg + ein Synergetik Profiler - Berufsstatus
anerkannt und vorläufiger Rechtsschutz - aber wg. bundesweiter
Bedeutung zum Berufsselbstverständnis an das BVerwG weitergereciht.
15) Bundesverwaltungsgericht + eine Synergetik Therapeutin - Heilkundestatus
und Berufsselbstverständnis bestätigt - braucht aber HP-Schein
16) Bundesverwaltungsgericht + ein Synergetik Profiler - Heilkundestatus
und Berufsselbstverständnis bestätigt - braucht aber HP-Schein.
Mangel: Keine ordentliche Grenzziehung zwischen "Selbstheilung durch
Selbsterfahrung" und medizinischer Heilung. Kein klarer Hinweis auf
Anwendungsfreier Bereich und kein genauer Hinweis, ob großer oder
kleiner HP-Schein. Jetzt legen einige untere Behörden dies in ihrem
Sinne aus. Keine Bewertung über den Zeitraum von 2004 hinaus. Müssen
erneut die Veränderungen ab 2005 einklagen und wir müssen daher
wieder zum BVerwG. Die Synergetik Methode wurde fälschlicherweise
1:1 mit dem katathymen Bilderleben des Mediziners Hans-Carl Leuner (1951)
verglichen. Doch innere Bilderarbeit gibt es seit tausenden von Jahren.
Wir bekamen keinen Gutachter vom Gericht VG Braunschweig fand keinen!!)
- eigene Gutachter wurden nicht wirklich ernst genommen.
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17) Bundespatentgericht wg. Markenrecht - Der Begriff Innenweltreisen
ist für jeden frei verwendbar - Innenweltsurfen® ist geistiges
Eigentum
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18) Regierungspräsidium Darmstadt wg. Berufsausbildung - rückwirkend
bis 1996 anerkannt
19) Oberfinanzdirektion + Bundesfinanzministerium wg. Berufsausbildung
+ Mehrwertsteuerbefreiung - stattgegeben
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20 ) Landgericht Frankfurt + Synergetik Therapeutin - 11 Verurteilungen
und 22 Freisprüche - Erstmalig eine Grenzziehung zwischen
Selbsterfahrung und Heilkunde in Deutschland
21 ) Bundesgerichtshof + Synergetik Therapeutin 2011 - bestätigte
die Grenzziehung zwischen Heilkunde und freier Selbsterfahrung. Die Synergetik
Therapie braucht keinen HP-Schein, nur wenn sie direkt Heilung für
kranke Menschen anbietet. Auch eine Krebsklientin wollte nur ihre Angst
vorm Sterben anschauen - BGH sagt: auch dies ist Heilkunde. Das BVerfG
muß nun entscheiden...
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22) Sozialgericht + Klient von Synergetik Therapie wg Kostenerstattung
2011 - alternative Therapie für unheilbar Kranke (MS) abgelehnt
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23) Bundesverfassungsgericht bewertet BGH Urteil - eingereicht
im Nov. 2011 -- wir warten...
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24) RP Darmstadt zieht MWST-Befreiung zurück und
verlangt für die Ausbilder den großen HP-Schein. Klage vor
dem VG Gießen ist anhängig ... wir warten...
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25) Kreis Offenbach: Eine Synergetik Profilerin bekommt
ein totales Berufsverbot, obwohl sie sich nur an gesunde Menschen wendet.
RP Darmstadt hatte einen hessischen Erlaß herausgegeben, wonach
jede Innenwelttätigkeit Heilkunde sein: Berufsverband klagt vor dem
VG Darmstadt... wir warten
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26) Staatsanwaltschaft Wetzlar ermittelt gegen Bernd Joschko,
Rita Schreiber wg HP-Gesetz: 61 Klienten werden befragt - keiner hat
Heilkunde bekommen, sondern nur "innere aktive Selbsterfahrung"
, obwohl 40% kranke Menschen (auch Krebs) darunter waren. Das Verfahren
wird daraufhin am 6. Februar 2012 eingestellt.
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27) Gesundheitsamt LDK, Frau Dr. Heltweg: Wir fordern
das GA seit 19 Jahren ständig auf, Grenzen unserer Dienstleistung
zum HP-Gesetz zu definieren, um einen einklagbaren Bescheid zu erzwingen.
Keine konkrete Antwort. 2 Dienstaufsichtsbeschwerden bringen nichts: Keine
Antwort. Wir wollen klagen wg Rechtssicherheit für unsere Auszubildenden
.. doch wir warten weiter...
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Orientierung --------------------------------------------------------------------------------------------------
28) AOLG: Nach Würdigung des BVerwG Urteil zur
Synergetik Methode teilte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Berufe
des Gesundheitswesens" der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden
(AOLG) uns mit Datum vom 20.12.2010 folgendes mit:
"Die Frage, ob im Einzelfall Ausübung der Heilkunde im Sinne
des § 1 Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes vorliegt, muss vom Behandler
selbst geprüft werden, da auch der Behandler das Risiko trägt,
sich möglicherweise wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde
strafbar zu machen. Dieses kann nicht generell beantwortet werden, sondern
unterliegt primär der Würdigung durch die örtlich zuständige
Behörde im Einzelfall."
und:
"Soweit Profiler auch außerhalb der Ausübung der Heilkunde,
etwa im Bereich des Coaching, der Verbesserung und Steigerung von Lebensqualität
oder der Beziehungsklärung tätig sind, muss der Profiler selbst
prüfen, ob eine entsprechende Tätigkeit im jeweiligen Einzelfall
die Grenze zur erlaubnispflichtigen Ausübung der Heilkunde überschreitet."
Weiteres Rechtliches: Heilpraktikergesetz.de
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