Ausschnitt aus einem
Fachpsychologische
Stellungnahme
von
Psychologische Praxis Dr. Walter Andritzky
Psychologischer Sachverständiger * Psychologischer Psychotherapeut
1. 3. Zur Frage möglicher Schädigungen’ von Patienten
durch verzögerte/unterlassene schulmedizinische Behandlungen
Das Gefährdungskonstrukt "rechtzeitiger unterlassener medizinischer
Hilfe’ bzw "Fehldiagnostik’ bei Inanspruchnahme der Synergetik
kollidiert einerseits mit dem Grundsatz der Patientenautonomie und -Selbstbestimmung
(vgl. Andritzky 2003) und andererseits mit Aspekten der sog. "Patientensicherheit’
wie sie heute diskutiert wird. .
Gefährdungsrisiken’
a) Faktisch sind (schwer) kranke Patienten längst in ärztlicher
Behandlung, wenn sie zur Synergetik kommen (Vgl. die Befragung
von über 40 AusbildungsanwärterInnen des Synergetik-Instituts,
vgl. III).
Wie die Forschung zur Inanspruchnahme alternativer Heilweisen durchgängig
ergab (vgl. Andritzky 1997) werden diese bei schweren somatischen Störungen
(bei denen ggf. eine "Gefährdung durch verzögerte/unterlassene
Behandlung vorliegen kön-nte) stets komplementär in Anspruch
genommen. In diesem Fall wird ein Angebot wie die Synergetik-Therapie
typischerweise aufgegriffen
1. Nach Fehlschlagen schulmedizinischer Therapieversuche
2. aus wohlüberlegter Ablehnung des schulmedizinischen Ansatzes aufgrund
hohem Schädigungsrisiko (Nebenwirkungen)
3. aus subjektiven Überzeugungen betr. Krankheitsentstehung und -Heilung.
Die Klienten der Synergetik-Therapie bzw. des "Profiling" sind
als typische Klientel "alternativer Heilweisen’ anzusehen:
Motive sind chronische Erkrankungen und ausbleibende Heilungserfolge der
Schulmedizin, die Furcht vor Nebenwirkungen und eine Präferenz "nebenwirkungsfreier’,
"sanfter’ Heilweisen. Ebenso wie "Naturheil-mittel’
meist als Begleitmedikation verwendet werden (Marstedt, Moebus 2002: 10ff),
ist davon auszugehen, dass die Klienten der Synergetik bei erheblichen
Beschwerden längst einen Arzt aufgesucht haben (Vgl. III).
b) Das Gefährdungskonstrukt’ unterlassener/verspäteter
schulmedizinischer Behandlung entbehrt logischer Konsistenz, da es davon
ausgeht, dass im Bereich der Schulmedizin Krankheiten mit hinreichender
Verlässlich korrekt und "rechtzeitig’ diagnostiziert und
behandelt/geheilt werden (sog. "Nullfehler-Annahme’, vgl. Kongress
"Patientensicherheit...’, 2004)
.
Dass dies grds. nicht der Fall ist, erweisen Beispiele auf Basis entsprechender
epide-miologischer Studien:
-Bei 40-60% der Demenzkranken wird diese Erkrankung übersehen’
(Weyerer 2005:19).
- Weit verbreitete Erkrankungen wie Schlaflosigkeit, Schlafapnoe, Insomie
sind nur 40% den behandelnden Ärzten bekannt, die Therapieerfolge
gering (Penzel et al. 2005)
.
- Die Überlebenswahrscheinlichkeit beträgt für Frauen bei
Brustkrebs ca. 73-78%, bei Magenkrebs 31%, bei Lungenkrebs 15% nach fünf
Jahren (Giersiepen et al. 2004: 12f).
Von den in der BRD jährlich neu an Krebs insg. erkrankten Menschen
werden durch-schnittlich nur 37% der Männer und 49% der Frauen geheilt
(abhängig von Art der Krebserkrankung: von Bauchspeicheldrüse
6% bis Hoden 93%).
- Obgleich 14,2% der Bevölkerung unter Angststörungen leiden
und sich diese bei 85% erstmals in der Adoleszenz manifestiert, werden
nur 34,4% aller Patienten mit einer generalisierten Angststörung
auch richtig vom Hausarzt diagnostiziert. Für Depressionen liegt
diese Rate bei 64, 3% und nur 10% aller Betroffenen erhält eine "adäquate
Therapie oder Überweisung zum Facharzt’ (Wittchen &Jacobi
2004:11ff).
- Obgleich 20% der Frauen und je nach Definition 10-20% aller Schulkinder
als adipös (übergewichtig) gelten, was einen Risikofaktor füür
zahlreiche Folgeerkrankungen darstellt, bestehen offenbar weder Daten
zu Diagnostik und adäquater Behandlung im schulmedizinischen System
(2003:10ff).
- Psoriasis zählt mit einer Prävalenz von 2-3%zu den grossen
Volkskrankheiten, eine "ursächliche Heilung ist bis heute nicht
möglich’; auch hier spielt Eigeninitiative eine wichtige Rolle
(Fahrten ans Tote Meer, Solebäder, zahlreiche alternative Verfahren)
(Traupe, Robra 2002: 8ff).
- Die 12-Monatsprävalenz beträgt 67% für Frauen und 52%
für Männer bei Kopfschmerz, wobei das Leiden durchschnittlich
seit 10 Jahren (!) besteht. 38% der Bevölkerung leiden an episodischen
Spannungskopfschmerzen, ca. 17% an Migräne. Es erfolgt meist Selbstbehandlung
durch frei verkäufliche Analgetika (Diemer & Burchert 2002:6ff).
- Bei den chronischen Rückenschmerzen weisen 85% "kein medizinisch-kausal
zu behandelndes Krankheitsbild auf’. Auch Migräne gilt als
"bis heute nicht heilbar’ (Diemer & Burchert 2002: 8, 4).
Zusammenfassend ist zunächst festzustellen, dass die
sog. Schulmedizin’ für einen erheblichen Anteil des gesamten
Krankheitsgeschehens der Bevölkerung (insb. die sog.chronischen Erkrankungen’
und Tumorerkrankungen) entweder keine kausale Behandlung anzubieten hat
oder die Heilungschancen des Patienten recht beschränkt bleiben.
Das Konstrukt einerGefährdung’ durch unterlassene Inanspruchnahme
der Schulmedizin ist daher nicht validierbar und damit auch nicht justiziabel.
Betrachtet man die Gefährdungsdiskussion’ systemvergleichend
mit der Schulme-dizin, so ergeben sich aus schulmedizinischer "Behandlung’
empirisch erwiesener-massen weit höhere Behandlungsrisiken als bei
der Wahrnehmung "alternativer Methoden’ oder hypnotischen Bewusstseinszustände
wie sie bei S.-Therapie be-stehen (was sich auch in der insg. höheren
Patientenzufriedenheit nach alternativer Behandlung ausdrückt, vgl.
Andritzky 1997):
- sog. "Behandlungsfehler’ infolge unzureichender Diagnostik
oder Therapie: In 30% der von einer Gutachterkommission abgeschlossenen
Fälle wurde ein Behandlungs-fehler anerkannt, in den vom MDK begutachteten
Fällen lag die Rate bei 24%. Die regressierbaren Schäden beliefen
sich bei der Barmer Ersatzkasse im Jahr 1999 auf 8, 7 Mio DM, die Schadenszahlungen
der Haftpflichtversicherer der Krankenhäuser im Jahr 1997 auf 319
Mio DM (Hansis & Hart 2001: 6ff).
Das "Gefährdungskonstrukt’ besässe nur dann Legitimität,
wenn im schulmedizinischen System eine nachweisbar höhere "Behandlungssicherheit’
bei jeweils konkre-tisierbaren "Störungen’ vorläge.
Da dies bei den üblichen Anlässen der Inanspruch-nahme alternativer
Ansätze wie der Synergetik nicht der Fall ist (chronische, nicht
oder kaum erfolgreich behandelbare Störungen) entbehrt auch ein abstraktes
Gefähr-dungskonstrukt empirischer Basis. Auch der Gedanke, es werde
evtl. ein "Arzt-besuch’ durch die Inanspruchnahne von Synergetik
versäumt, entbehrt empirischer Basis: 80% der Bevölkerung zwischen
30 und 64 J. gehen im Laufe eines Jahres ohnehin zum Arzt, bei Frauen
(welche die überwiegende Klientel der Synergetik stellen), sind es
in der Altersgruppe 30-44 J. 92, 1%, und in der Altersgruppe 45-64 J.
95, 3% (Lademann & Kolip 2005: 71).
- Da zudem eher Menschen mit hoher Körpersensibilität, höherer
Bildung und Einkommen zu Alternativverfahren wie der Synergetik tendieren
(Marstedt u.a. 1993, zit. nach Marstedt & Moebus 2002:14, Andritzky
1997) ist das in der Schulmedizin angesichts des Methodenpuralismus bei
den chronischen Störungen gleichermassen gegebene Risiko unkritischer
Annahme ungeeigneter Verfahren bei den Klienten der Synergetik umso geringer
einzuschätzen. Die Klientel der Synerge-tik entspricht mit einem
hohen Frauenanteil (vgl. III.) ebenfalls der Struktur der Klientel alternativer
Verfahren oder von Modellvorhaben alternativer Diagnose und Heilverfahren
der Gesetzlichen Kassen (Andritzky 1997, Marstedt &Moebus 2002: 15).
- Der bei verschiedenen Erkrankungen (z.B. LWS-Syndrom, Kopf- und Rücken-schmerzen,
atopische Erkrankungen, Migräne, Schlafstörungen, Neurodermitis"
schulmedizinisch austherapierte chronisch schwerkranke Versicherte’)
im Rahmen von "Modellversuchen’ eingesetzte und von der GKV
erstatteten Verfahren z.B. Homöopathie, Reflexzonentherapien, Lüscher
Test etc (vgl. Marstedt Moebus 2002: 16f), lassen klar erkennen, dass
in jenem Beschwerdespektrum, das auch die Hilfe-suchenden der Synergetik
ausmacht, keine Korrelation zwischen Methoden und Heilerfolgen herstellbar
ist, weshalb das "Gefährdungskonstrukt’ dort gleichermassen
greifen müsste: da man nicht verlässlich heilen kann, ist grds.
jede Methode ggf. die falsche bzw. "gefährliche’ sofern
irgendeine Nebenwirkung zu verzeichnen wäre. Um es zu verdeutlichen:
Kaum ein Klient, der Zahnschmerzen oder einen Beinbruch hat, wird deshalb
Klient der Synergetik oder eines Akupunkturisten, da er sich von einer
"Innenweltreise’ oder "Nadeln’ Heilung der Karies
erhofft. - Bei Nutzern der Alternativmedizinmethoden, die ernsthafte Gesundheitsstörungen
aufwiesen, bestand im Vergleich mit Klienten der schulmedizinischer Methoden
und studienübergreifend eine höhere subjektive Zufriedenheit
(Marstedt Moebus 2002:19f, 22; Andritzky 1997), was sicher nicht der Fall
wäre, wenn es in nennenswertem Ausmass "Gefährdungen’
im Sinne von Beeinträchtigungen der Befindlichkeit gäbe. Nach
einer Umfrage von Kahrs u.a. (2000) würden 90% derjenigen, die alternative
Verfahren ausprobiert haben, diese auch Freunden weiterempfehlen. Die
alternativen Verfahren der "Modellvorhaben’ erwiesen auch objektiv
nachhaltige Besserungen sowie einen Rückgang der Arbeitsunfähigkeitstage
(Marstedt & Moebus 2002.20).
Angesichts der Tatsache, dass die meisten anderen alternativen Verfahren
selbst be-zahlt werden müssen (wie die Synergetik), ist ein weiterer
Indikator für die Zufrie-denheit der Klienten, dass diese zu ca .
90% die Meinung vertreten’, die Metho-de/Veranstaltung/Seminar etc.
sei "das Geld wert gewesen’ (vgl. Andritzky 1997). Da nach
glaubhafter Aussage von Hr. Joschko in 17. 000 Synergetik-Sitzungen keine
nennenswerte Komplikation auftrat, solche Ereignisse auch aus der Presse
nicht bekannt sind, besteht kein Anlass abstrakt methoden-bedingte Gefahrenmomente
anzunehmen. Im Vergleich mit schulmedizinischer Behandlung erscheint Synergetik
nach ihrer Theorie (Selbstregulation) und Methodik als ausgesprochen sicheres
und nebenwirkungsfreies Naturheilverfahren einzuordnen.
- Um den gesundheitspraktischen Stellenwert der Synergetik-Therapie einordnen
zu können, sind dem empirisch nicht validierbaren Gedanken einer
"Gefährdung’ von Synergetik-Klienten durch "unterlassene
schulmedizinische Behandlung’ die gesund-heitsfördernden und
’protektiven’ Funktionen gegenüberzustellen. "Krankheit’
stellt sich danach weniger als medizinisch definiertes "Symptom’
dar, sondern als Ergebnis des Zusammenwirkens verschiedenster "Risikofaktoren’,
z.B. der "sozio-demogra-fischen Lage’ (Partnerschaft, Einkommen,
Erwerbsstatus) und des "Gesundheitsver-haltens’( Tabak-, Alkoholkonsum,
Ernährungs- und Bewegungsverhalten, Medika-mentenkonsum (!), Teilnahme
an Selbsthilfegruppen). Wie in der Düsseldorf-Studie nachgewiesen
(Andritzky 1997) führt die Teilnahme an alternativen Gesundheitsan-geboten
durchgängig zu einer deutlichen Abnahme von "Risikoverhalten’
und einer Zunahme gesundheitsförderlicher Lebensstile. Vergleichbare
Effekte fanden sich in den Aussagen der S.-Ausbildungsteilnehmer (vgl.
III).
Da sich die Synergetik-Therapie in ihren allgemeinen Wirkfaktoren (sog.
common factors) nicht wesentlich von anderen alternativen Methoden der
Formenkreises der Körperpsychotherapien unterscheidet (vgl. z.B.
katathym-imaginative Psychotherapie, holotrope Atemarbeit, Bioenergetik,
Dehypnotherapie etc.), erscheinen dort gewonnene, analoge Ergebnisse übertragbar.
Synergetik-Therapie erfüllt daher, abgesehen von ihren möglichen
spezifischen Wirkfaktoren, z.B. in der Krebstherapie, eine allg. gesundheitsfördernde
Funktion.
Aspekte der Patientensicherheit’
Wie ausgeführt, besteht die von den Gesundheitsämtern gerügte
"Gefährdungsrisiko’ allenfalls bei jenen Patienten, welche
S. als "Erstmethode’ in Anspruch nähmen, d.h. mit un-spezifischen
Befindlichkeitsstörungen eine Behandlung aufnehmen. Dieser Prozentsatz
ist sehr gering (schätzungsweise 10% - hierzu müsste ggf. eine
Befra-gung der Synergetik-Therapeuten bzw. ihrer Klienten durchgeführt
werden). Das verbleibende theoretische "Risiko’ für Klienten
mit Erstkontakt muss gegenübergestellt werden der sog. "Patientensicherheit’
in der Schulmedizin ("Abwesenheit von unerwünschten Ereignissen’).
Auch hier ist ein Vergleich unerlässlich, um die mit dem Gefährdungskonstrukt
verbundene Idee der "Nullfehler-Annahme’ zu untersuchen, welche
in der Schul-medizin inzwischen aufgegeben wurde. Beispiele: Insg. ca.
10% der Krankenhauspa-tienten erleiden "unerwünschte Ereignisse’,
von denen ca. die Hälfte auf vermeidbare Ereignisse zurückgeht.
Allein die Zahl der im Krankenhaus erworbenen Infektionen liegt zwischen
3-5 % aller aufgenommenen Patienten (Rueden et al 1996). Nach MERTEN (2006)
ergab die Auswertung von 151 meist in stationären Einrichtungen durchgeführten
internationalen Studien, dass zwischen 2, 7 und 8, 5% aller stationär
behandelten Patienten "medizinische Schäden infolge von Behandlungsfehlern’
erlitten.
Die Sterblichkeit durch arzneimittelbedingte unerwünschte Ereignisse
liegt zwischen 0,04 und 0, 95% aller Krankenhauspatienten (Latarou et
al. 1998; Ebbesen et al. 2001). In den USA gehen zwischen 44.000 und 98.000
Todesfälle jährlich auf unerwünschte Ereignisse zurück
(Kohn et al. 1999).
Angesichts derart horrender Risiken im Rahmen schulmedizinischer Behandlungen
ist es nicht nachvollziehbar, die Ausübung alternativer Verfahren
wie der S.-Thera-pie aufgrund abstrakter "Gefährdungskonstrukte’
zu behindern. Auch die höhere Patientenzufriedenheit von Patienten
mit ernsthaften Gesundheitsstörungen, die eine alternative Methode
nutzten (80%) gegenüber solchen, welche die Schulmedizin nutzten
(50%) ist ein Indikator dafür, dass unerwünschte Ereignisse
dort seltener auftreten und die Effizienz ausreichend ist (vgl. ANDRITZKY
1997). Wenn nicht einmal für den ambulanten schulmedizinischen Bereich
Behandlungsfehlerregister existieren (MERTEN 2006), erschient es nicht
nachvollziehbar, für den alternativen Bereich Anforderungen an Behandlungssicherheit
zu stellen, die von der "Schulmedizin’ nicht erfüllt werden.
Wenn ein Patient bei Wahrnehmen des schulmedizinischen Angebotes
vor dem Hintergrund dieser Untersuchungen ein erhebliches Risiko schwerer
Gesundheitsschädi-gungen eingeht, so erscheint das Vorbringen eines
(rein theoretischen Schädigungsrisikos) aufgrund unterlassener (rechtzeitiger)
schulmedizinischer Behandlung eines S.-Klienten bei einer Methode, die
per se ohnehin kein nachweisbares Risiko mit sich bringt, als nicht begründbar.
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