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Frau Mxxxx
Bahngasse 1
20xx Dxxx
GZ: 21.137/1-I/B/6/03
Wien, 4. 6. 2003
Sehr geehrte Frau Mxx
Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen dankt für Ihr
Schreiben vom 5.2.2003, in welchem Sie um eine Stellungnahme zur Synergetik-Therapie
in Bezug auf Psychotherapie ersuchen. Im Hinblick auf diese Frage darf
Folgendes festgehalten werden:
Bei der Synergetik-Therapie handelt es sich in Österreich um kein
geregeltes Berufsbild. Vorweg darf angemerkt werden, dass die Verwendung
des Begriffs „Therapie“ die Behandlung kranker Menschen suggeriert.
Es ist widersprüchlich, dass im beigelegten Schreiben bemerkt werd
„... und sie hat nicht zum Ziel bestehende Symptome zu mildern oder
zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern“
und dennoch die Bezeichnung „Synergetik-Therapie“ gewählt
wurde.
Eine Durchsicht der Unterlagen legt die Vermutung nahe, dass die Zielgruppe
der „Synergetik-Therapie“ insbesondere Personen mit krankheitswertigen
Beschwerdebildern sein könnten. Es darf dringlich darauf hingewiesen
werden, dass – wenn diese Vermutung richtig ist – die „Synergetik-Therapie“
in den Vorbehaltsbereich des Ärztegesetzes (§ 3 Abs. 4. leg.cit)
eingreifen würde.
Die Durchführung einer sogenannten „Synergetik-Therapie“
muss dann als eine den Ärzten vorbehaltene Tätigkeit aus dem
Bereich der Medizin angesehen werden, wenn unter der Durchführung
einer „Synergetik-Therapie“ eine Tätigkeit mit kranken
Menschen (zu therapeutischen Zwecken) oder auch im diagnostischen Sinn
verstanden wird. Sofern also im Kontext mit einer Krankheit diagnostische
bzw. therapeutische Versrechen und Heilmaßnahmen gesetzt werden,
wird das im Gesundheitswesen weitgehend aufrechte Vorbehaltsprinzip medizinisch-ärztlicher
Berufstätigkeiten aus Gründen der Qualitätssicherung und
des Schutzgedankens für Patienten als unverzichtbar angesehen.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der Bezeichnungen
„Synergetik-Therapie“ und „Synergetik-Therapeut“
in Konflikt mit dem Bezeichnungsschutz das Psychotherapiegesetzes steht.
Gemäß § 13 Abs. 3 leg.cit.Mag. Ulrike
Steiger, Abteilung I/B/6
Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Telefon: +43-1/71100-4148, Fax: +43-
1/718 718 3
URL: http://www.bmgh.gv.at, E-Mail: ulrike.steiger@bmgf.gv.at, DVR: 2109254
ist jede Bezeichnung, die geneigt ist, die Berechtigung der selbstständigen
Ausübung der Psychotherapie vorzutäuschen, untersagt.
Die dazu erforderliche Beurteilung ist im Gesamtkontext,
d.h. unter Miteinbeziehung der hinter der Bezeichnung stehenden Tätigkeit,
vorzunehmen. Dabei kommt es nicht darauf an, dass die zur Vortäuschung
geeignete Bezeichnung der Wortteil „Psycho“ o.ä. enthält,
weil die Zusatzbezeichnung gemäß _ 13 Abs. 1 leg.cit., die
die methodenspezifische Ausrichtung des Psychotherapeuten angibt, wie
z.B. Systemische Familientherapie oder Autogenes Training, ebenfalls vom
Bezeichnungsschutz des § 13 Abs. 3 leg.cit erfasst ist.
Im Hinblick auf die Fragestellung von Berührungspunkten der Synergetik-Therapie
zur Psychotherapie und Ihren Methoden wurde Herr Dr. Gerhard Pawlowsky,
als Mitglied des Psychotherapiebeirates, mit den von Ihnen eingegangenen
Unterlagen befasst. Seine sehr umfassende Stellungnahme zu den aus dem
Papier hervorgehenden Informationen wir Ihnen als Beilage übermittelt.
Abschließend sei erwähnt, dass „Synergetik-Therapie“
als Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen
Ausgewogenheit“ von Gesunden im Sinne der Gewerbeordnung nicht unter
den ärztlichen Vorbehaltsbereich fallen würde. Die Bezeichnung
„Therapie“ müsste aber entfallen und durch eine andere
ersetzt werden.
Zur Beurteilung aus gewerberechtlicher Sicht im Hinblick auf das Gewerbe
des Lebens- und Sozialberaters bzw. verwandter Gewerbe wird auf die führende
Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit
(Tel.: 01/711 00) hingewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
KIEREIN
Beilage
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung
handschriftliche Unterschrift
Abschrift Gutachten des Dr. Gerhard Pawlowsky –
Mitglied des Psychotherapiebeirates
Dr. Gerhard Pawlowsky
Klinische und Gesundheitspsychologie
Personenzentrierte Psychotherapie
Psychoanalyse, Supervision, Coaching
A- 1050 WIEN, CASTELLIGASSE 5
B- T/F 01/5451397, gerhard.pawlowsky@utanet.at
Erste Einschätzung zur Synergetik Therapie,
im Zusammenhang mit der voraussichtlichen Installierung einer solchen
Praxis,
Brief von Mxx an das BMSG; vom 5.2.2003
1) Es liegen an Unterlagen vor:
a. der Anfragebrief vom 5.2.2003, weiters
b. Ethikrichtlinien des Berufsverbandes für Synergetik Therapeuten
(Stand Juni 2002),
c. Eine Kurzbeschreibung des Gewerbes bzw. der selbständigen Tätigkeit
„Praxis für Synergetik Therapie“, verfasst von „Bernd
Joschko – Begründer der Synergetik Therapie“, ohne Datum,
und
d. ein Blatt über „Aufgaben und Tätigkeiten“ sowie
„Abgrenzung zu benachbarten Gewerben und Tätigkeiten“,
ohne Datum, vmtl. verfasst von der Fragestellerin.
2) Mit ihrem Schreiben
- teilt Frau Manxxxx ihre Absicht der Eröffnung einer „Praxis
für Synergetik Therapie“ mit,
- hält fest, dass die Wirtschaftskammer NÖ mit Fax vom 15.1.2003
bestätigt hat, dass Synergetik-Therapie keinem Gewerbe entspricht,
auch keine Beratertätigkeit im Sinne der Lebens- und Sozialberatung
ausübt (Unterlagen 1a und 1d); und
- ersucht das BMSG um eine Stellungnahme zum Verhältnis der Synergetik-Therapie
zur Psychotherapie.
3) Bei der Einschätzung der Synergetik-Therapie fällt
zunächst auf, dass viel Aufwand dafür aufgebracht wird, sich
von anderen, vielleicht benachbarten, methodischen Zugängen zum Menschen
abzugrenzen; in allen vorgelegten Unterlagen ist die Rede davon.
Es wird mehr mitgeteilt, dass Synergetik Therapie
- nicht unter das Heilpraktikergesetz in Deutschland fällt (Unterlagen
1b & 1c),
- keine medizinischen Krankheitsbilder behandelt, keine Diagnosen stellt,
keine Heilungsversprechen abgibt, insgesamt keine Heilmethode ist (Unterlagen
1c & 1d),
- kein Gewerbe darstellt (Unterlagen 1a & 1d),
- keine Beratertätigkeit wie die Lebens- und Sozialberater ausübt
(Unterlage 1d),
- keine Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen
Ausgewogenheit mit Hilfe von Substanzen oder Resonanzprozessen, kinesiologischer
oder anderer körerberührender Methoden ist (Ebda), sowie auch
- keine Psychotherapie darstellt, weil sie keine bewusste und geplante
Behandlung psychosozialer etc. Verhaltensstörungen und Leidenszustände
etc beabsichtigt bzw. durchführt (ebda).
4) Man kann sich fragen, was denn nun Synergetik Therapie
ist? Die Mitteilungen dazu sind nicht sehr umfänglich.
- Die Methode, „eine neue ganzheitliche Therapieform“ (Unterlage
1c) wurde, so wird mitgeteilt, 1988 von Bernd Joschko gegründet,
und „1993 in Deutschland vom zuständigen Gesundheitsamt anerkannt.“
(ebda) Sie wird „auf dem freien Markt als „Lebenshilfe“
angeboten; …“ (ebda).
- „Ziel der Synergetik Therapie ist, die Individualität und
Handlungskompetenz des Einzelnen zu fördern. … Die Synergetik
Therapie ist keinem Weltbild verpflichtet. Sie kann mit jedem Weltbild
arbeiten und zielt auch nicht darauf ab es zu verändern.“ (Unterlage
1b)
- Wie wird das erreicht? Der Synergetik Therapeut – besser wäre
wohl: Synergetik-Begleiter – „darf dem Klienten weder Weg
noch Ziel vorgeben, ist aber bestrebt, den Klienten bei seiner Selbstheilung
synergetisch zu unterstützen.“ (ebda) An anderer Stelle: „Die
Synergetik Therapeutin ist in der Lage, Menschen bei ihrer Arbeit zur
Selbstheilung zu unterstützen.“ (Unterlage 1c) oder: „Die
Synergetik Therapie ist eine Anleitung zur Selbstheilung.“ (ebda)
In der Form des „Synergetischen Mentaltrainings“ ist es auch
„für Führungskräfte bestens geeignet.“ (ebda)
- Was geschieht beim Klienten? Die „Basis“ der Arbeit des
Synergetik Therapeuten „ist die Selbsterfahrung des Klienten mit
seinen inneren Bildern in Form von freilaufenden synergetischen Innenweltreisen.“
(Unterlage 1b) „Der Klient schaut nach innen und nimmt die dabei
auftauchende Innenwelt mit allen Sinnen wahr. Diese Innenweltreise ist
ein freilaufender synergetischer Prozess, sodass alle assoziativ zusammenhängenden
Informationen als innere Energiebilder, begleitet von Gefühlen, Körperreaktionen
und unter Einbeziehung der bewussten Wahrnehmung durch den reflektierenden
Verstand erlebt werden. Der Klient erlebt seine eigene individuelle Innenwelt
und kann darin enthaltenen unverarbeitete Erlebnisse und Konflikte durch
innere Konfrontation neu gestalten. Diese ändert durch Selbstorganisation
seine innere Informationsstruktur, die wiederum z.B. den Hintergrund von
seinen Krankheiten repräsentiert.“ (Unterlade 1c) Die Schritte
des Therapeuten / Begleiters sind: „ …, Tiefenentspannung,
individuelle Begleitung des Klienten auf seiner Innenweltreise, Anwendung
des Basishandwerkszeugs für Synergetik-Therapie, Erforschung der
Innenwelt des/der Klient/In (Mustererkennung), …“ (Unterlage
1d)
- „Der naturwissenschaftliche Hintergrund der Methode der Synergetik
Therapie ist die von Hermann Haken definierte Synergetik: Die Lehre vom
Zusammenwirken von Kräften.“ (Unterlage 1c) „Der Grundgedanke
ist die Annahme der Fähigkeit des Gehirns zur Selbstorganisation
von Informationen, sodass durch Synergetik TherapeutIn begleitete und
induzierte Therapieprozesse durch Selbstorganisationsprozesse im Gehirn
gleichzeitig auch Selbstheilungsprozesse bis auf die Körperebene
auslösen.“ (ebda) Später: „Die „Therapieprozesse
im Gehirn laufen nach naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten
ab, … Der Klient bzw. Klientin wird nicht durch den Synergetik Therapeuten
beeinflusst.“ (ebda)
5) Bewertung
Es ergeben sich einerseits klare Abgrenzungen, aber damit auch offene
Fragen:
- Es ist korrekt, Synergetik Therapie nicht als Psychotherapie anzusehen.
Die Synergetik Therapie verfügt nicht über ein eigenes Weltbild,
sie strebt auch kein Menschenbild in der Ausbildung an. Es fehlen absichtsvoll
Überlegungen zur Persönlichkeitsentwicklung, zur Ätiologie
von Pathologie etc. Nach herkömmlichen Verständnis definiert
das Synergetik Therapie als Technik, nicht als (psychotherapeutische)
Methode.
- Eine wissenschaftlich fundierte Theorie über die selbstgesteuerte
Organisation von Informationen im menschlichen Gehirn liegt gegenwärtig
nicht vor. Es gibt Denkmodelle zur Organisation der Informationen, die
über das Auge aufgenommen werden; es gibt weiters ausgedehnte Überlegungen
zur entwicklungsneurologisch und –psychologisch unterschiedlichen
Speicherung von Eindrücken, doch liegt keine stringente Theorie zur
Selbstorganisation von Verarbeitungsprozessen im Gehirn vor, die Income
und Outcome klar zuordnen könnte. Die Darstellung geht deshalb korrekt
von einer „Annahme der Fähigkeit des Gehirns“ aus; allerdings
beruht das Therapie-Konstrukt dadurch auf unbewiesene Annahmen. So bleibt
es unsicher, was durch „Tiefenentspannung“ oder „Begleitung“
induziert, also hervorgerufen, ausgelöst wird.
- Vor allem unbewiesen ist – wegen des wirtschaftlichen, beinahe
schon inflationären, Gebrauchs des Wortes „Synergie“
– die in der Bezeichnung nahe gelegte gedankliche Verbindung, dass
durch den beschriebenen Vorgang „Synergien“ eingespart werden,
das Leben also im Gefolge „besser“ selbstgesteuerter Organisation
und Verarbeitung im Gehirn leichter wird. Der Gedanke schwankt zwischen
Verkaufsbewusstsein und naivem Naturglaube: Wenn man das Gehirn nur gut
arbeiten lässt, wird es leichter. Die psychotherapeutische und soziologische
Forschung zur Ätiologie der schweren Pathologien, Psychosen, Borderline-Erkrankungen
und narzisstischen Störungen lehrt das Gegenteil.
- Die Synergetik Therapie hat keine Ambition, mit schwer beeinträchtigten
Personen zu arbeiten. Der Synergetik Therapeut versteht sich als Anleiter,
Begleiter, man könnte sagen: als Katalysator. Sofern die Klienten
autonome Personen sind, und sofern Synergetik Therapie als Technik verstanden
wird, ist eine Vorstellung über Krankheitsentstehung oder über
Persönlichkeitsentwicklung nicht erforderlich. Der Klient ist zwar
in einem verletzlichen, einem „nicht heilen „ Zustand (sonst
könnte man nicht von Selbstheilung sprechen), und er ist dem –
über Ausbildung nicht professionalisierten – jeweiligen Welt-
und Menschenbild des Synergetik Therapeuten ausgesetzt; doch kann man
davon ausgehen, dass der autonome Klient den Prozess mitgestaltet, im
Bedarfsfall auch beenden kann.
Es ist festzuhalten, dass
die gegebenen Beschreibung – optimale – Prozesse im Klienten
vorausgesetzt, völlig einer gelungenen Psychotherapiesequenz entspricht,
aber ebenso einem hilfreichen Trauerprozess, also die Bedeutung konstruktiver
Bewältigung von emotional bedeutsamen Erlebnissen hat.
- Aber die Synergetik Therapie ist auch eine auf den Menschen einwirkende
Technik, die die Besserung des Klienten zum Ziel hat. Es ist eine Illusion,
anzunehmen, dass „der Klient … nicht durch den Synergetik
Therapeuten beeinflusst“ wird. Sofern die Kommunikation über
Sprache, Mimik, Gestik etc. geht, ist natürlich die „Anleitung“
zur Tiefenentspannung, die „individuelle Begleitung … auf
der Innenweltreise“ oder die Erforschung der Innenwelt“ oder
die „Mustererkennung“ auch Interaktion und somit Beeinflussung
des Klienten. Es wird – das sei anerkannt – versucht, jede
inhaltliche Steuerung von Seiten des Therapeuten zu vermeiden. Aber der
Ausweg, kein Menschenbild zu vertreten, und damit den Klienten vor Beeinflussung
zu schützen, geht nicht auf; es setzt ihn dem unreflektierten Menschenbild
des Therapeuten noch mehr aus. Ein anderer Weg sei wiederum anerkannt:
Die Anbindung der Technik an eine ethische Haltung für den Umgang
mit dem Klienten und mit Kollegen etc. in der schriftlichen Fassung von
„Ethikrichtlinien“ scheint dagegen korrekt und sorgsam angelegt.
- Die Synergetik Therapie sieht ihren Arbeitsbereich von der Begleitung
belasteter, aber psychisch gesunder Menschen bis zum Führungskräftetraining.
Die Synergetik Therapie positioniert sich damit – sieht man von
der konkreten Ausformung der Vorgangsweise ab – als Technik zwischen
Rebirthing, Kinesiologie und Neurolinguistischem Programmieren.
6) Zur Terminologie
Das größte Problem dabei ist wohl die Verwendung des Begriffs
„Therapie“ in der Bezeichnung. Zum einen scheint mir die Verwendung
des Terminus „Therapie“ in der Berufsbezeichnung in Österreich
ohne jegliche gesetzlich gedeckte und einschlägige Ausbildung (Medizin,
Psychotherapie, etc.) rechtlich sehr fragwürdig. Zum anderen wird
damit doch der Gedanke an Heilung, Behandlung, Besserung etc. nahe gelegt,
und somit, wenn auch nicht notwendigerweise in der Absicht der Täuschung,
doch zur Möglichkeit des Missverständnisses, der Täuschung
beigetragen. Eine andere Nomenklatur wäre hilfreich; der Synergetik-Begleiter
vielleicht oder der Synergetiker.
handschriftliche Unterschrift
Dr. Gerhard Pawlowsky m.p,
2003-03-19
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